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von Ulrich.Römer
Donnerstag 11. September 2014, 11:25
Forum: SBV WAHL
Thema: Stützunterschriften
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AW: Stützunterschriften

Hallo zoni, es ist sicher eine gute Sache noch rechtzeitig vor der SBV Wahl eine SB-Versammlung einzuberufen und die Wahlberechtigten auf die anstehende Wahl einzustimmen. Eine mißbrächliche Formulierung in einem Anschreiben ist bestimmt nicht in Ordnung. Fraglich wäre aber, was das dann für eine ne...
von Ulrich.Römer
Mittwoch 10. September 2014, 15:58
Forum: SBV WAHL
Thema: Zeit für Vorbereitung Wahl
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AW: Zeit für Vorbereitung Wahl

Hallo Kristin, da sich die Frage auf die SBV-Wahl bezieht, habe ich sie in das Wahlforum verschoben. Für die Vorbereitungen zur SBV-Wahl gibt es keine definierten Zeitanteile oder Vorgaben. Hierfür hat der Arbeitgeber die mit der Wahl betrauten Personen in "erforderlichem Umfang" freizuste...
von Ulrich.Römer
Dienstag 9. September 2014, 16:35
Forum: SBV WAHL
Thema: Nachträgliche Änderung der Liste der Schwerbehinderten
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AW: Nachträgliche Änderung der Liste der Schwerbehinderten

Sehe ich grundsätzlich auch so. Über einen Beschluss des Wahlvorstandes könnte die Liste sicher ergänzt werden. Fraglich wäre dann allerdings, was die 14-Tagesfrist überhaupt soll, wenn jeder nachträglich kommen kann. Die zwei in der Broschüre angegebenen Gründe von Anerkennung oder Einstellung nach...
von Ulrich.Römer
Dienstag 9. September 2014, 16:04
Forum: Schwerbehindertenvertretung
Thema: Ist das möglich ob ich wirklich den Kündigungsschutz habe?
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AW: Ist das möglich ob ich wirklich den Kündigungsschutz ha

Hallo, der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX gilt immer - unabhängig von der Zahl der Arbeitsplätze oder Mitarbeiter im Betrieb. Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen immer die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX...
von Ulrich.Römer
Freitag 5. September 2014, 09:33
Forum: Online-Beratung
Thema: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages
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AW: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Hallo Andrea, der Aufhebungsvertrag bezieht sich natürlich nur auf das Arbeitsverhältnis welches im Vertrag benannt ist. Aus dem obigen Beitrag bin ich von einer Auflösung des gesamten Arbeitsverhältnisses beim alten Arbeitgeber ausgegangen. Sollte sich der Aufhebungsverstrag nur auf den Minijob bez...
von Ulrich.Römer
Donnerstag 4. September 2014, 16:27
Forum: Arbeitsmarkt
Thema: Illusion statt Inklusion
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AW: Illusion statt Inklusion

Sicher kein Einzelfall, aber ganz bestimmt mit jeder Absage mehr als frustrierend!
Habe zwar auch keine Lösung aber drücke die Daumen, dass es hoffentlich bald mal klappt.
Viel Erfolg beim nächsten Vorstellungsgespräch!!!
von Ulrich.Römer
Donnerstag 4. September 2014, 16:21
Forum: Online-Beratung
Thema: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages
Antworten: 3
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AW: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Hallo Andrea, in diesem Fall solltest Du unbedingt Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen. Die kann bei der Entscheidung Hilfestellung leisten. Klar ist jedoch, das durch einen Aufhebungsvertrag das alte Arbeitsverhältnis erledigt ist. Du musst also wissen und selbst entscheiden, in w...
von Ulrich.Römer
Donnerstag 4. September 2014, 16:14
Forum: SBV WAHL
Thema: Kandidaten
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AW: Kandidaten

Ganz unproblematisch ist das sicher auch durch einen Beschluss innerhalb der Wahlversammlung möglich.
Wenn die Wahlberechtigten mit einer "Vorstellungsrunde" einverstanden sind, dann dürften sich auch keine Probleme ergeben.
von Ulrich.Römer
Samstag 30. August 2014, 12:31
Forum: SBV WAHL
Thema: SBV Wahl 2014 - Gemeinsame Einrichtung
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AW: SBV Wahl 2014 - Gemeinsame Einrichtung

Hallo Fransi, der Hinweis auf die Fundstelle in unserer Wahlbroschüre ist absolut richtig. Somit kann sich ein doppeltes Wahlrecht (im Jobcenter und bei der Stadtverwaltung) der zugewiesenen Mitarbeiter ergeben Eine berechtigtes Interesse an der Mitgestaltung der SBV-Vertretung der entsendenden Dien...
von Ulrich.Römer
Sonntag 10. August 2014, 16:02
Forum: SBV WAHL
Thema: Schwerbindertenwahl
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AW: Schwerbindertenwahl

Nein, die Gewerkschaft darf nicht einladen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die weitere Frage verstehe ich nicht. Wenn es bereits eine SBV gibt, dann braucht man keine Versammlung zur Wahl des Vorstandes. Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand!