Schwerbindertenwahl
Schwerbindertenwahl
Darf die Gewerkschaft die Schwerbehinderten und Gleichgestellten einladen um ihren Wahlvorstand zu wählen. Was kann die Vertrauensperson dagegen rechtlich tun? Damit die Schwerbehinderten und Gleichgestellten ihren eigenen Wahlvorstand bekommen.
AW: Schwerbindertenwahl
Nein, die Gewerkschaft darf nicht einladen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die weitere Frage verstehe ich nicht. Wenn es bereits eine SBV gibt, dann braucht man keine Versammlung zur Wahl des Vorstandes. Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand!
AW: Schwerbindertenwahl
Es drängt sich Frage auf, ob hier eine Konkurrenzveranstaltung aufgezogen werden soll!?
Als amtierende SBV kann und bringe ich den Wahlvorstand sozusagen an den "Start".
Als amtierende SBV kann und bringe ich den Wahlvorstand sozusagen an den "Start".