Stützunterschriften

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zoni

Stützunterschriften

Beitrag von zoni »

Hallo,
aus den Reihen der Schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mir berichtet, dass die Schwerbehindertenvertretung vor ca. 14 Tagen (Ende August) Einladungen zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellte - Jahresversammlung - (findet am 11.09.2014 statt) versandt hat.

Dem Einladungsschreiben ist eine Kopie eines Schreibens beigefügt, in dem Frau XY (Mitarbeiterin des Büros der Schwerbehindertenvertretung) darauf hinweist, dass Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung anstehen und hierfür Stützunterschriften für die Wahlvorschlagsliste, die beigefügt ist, notwendig sind. Ich gehe davon aus, dass dies mit Einverständnis der amtierenden Vertrauensfrau geschehen ist (Gewerkschaftszughörikeit)

Dem Empfänger wird mit der Einladung zur Versammlung, also mit einem offiziellen Schreiben der Schwerbehindertenvertretung, suggestiert, dass die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung nur dann stattfinden kann, wenn die beigefügte Liste (bisherige Amtierende und Stellvertreter) genügend Stützunterschriften erhält. Damit diese Liste wieder zurückgesandt werden kann, ist ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift der Schwerbehindertenvertretung Berlin beigefügt. Vermute, dass die Frankierung des Rückumschlags auch noch aus dem lfd. Budget der SBV "abgedrückt" wurde.

Das Wahlausschreiben ist erst am 08.09.2014 ausgehängt worden!

Hier taucht auch wieder die Frage auf: "Dürfen Amtierende einen Nutzen aus den ihnen vorliegenden Unterlagen für eine Wahl zur SBV ziehen?"
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Stützunterschriften

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo zoni,
es ist sicher eine gute Sache noch rechtzeitig vor der SBV Wahl eine SB-Versammlung einzuberufen und die Wahlberechtigten auf die anstehende Wahl einzustimmen.
Eine mißbrächliche Formulierung in einem Anschreiben ist bestimmt nicht in Ordnung. Fraglich wäre aber, was das dann für eine negative Auswirkung haben könnte. Die Stützunterschriften sind ja noch keine Stimmabgabe sondern dienen lediglich dazu im Vorfeld Wahlvorschläge ohne Erfolgsaussichten auszusortieren.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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