Reine Unterstellung, wie schon geschrieben, da solche Tests absolut „legitim“ und ja weit verbreitet sind. Im Übrigen hängt Vorstellungsgespräch eines sbM jedenfalls nicht von solchen Tests ab, wie ebenfalls bereits erwähnt lt Fachschrifttum und (langjähriger) Rechtsprechung – sofern SB ordnungsgemäß geltend gemacht wurde.
Viele Grüße
Annette