Müssen alle Bewerbungen komplett gelesen werden trotz Hinweis auf nur Bewerbung über XYZ?

matthias.günther
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Re: Müssen alle Bewerbungen komplett gelesen werden trotz Hinweis auf nur Bewerbung über XYZ?

Beitrag von matthias.günther »

magheinz hat geschrieben: Donnerstag 3. April 2025, 09:00 ganz vergessen: Es können ja auch jederzeit Initiativbewerbungen per Schneckenpost reinkommen.
Bei Eingang einer solchen von jemandem mit Schwerbehinderung ist die SBV umgehend zu informieren. Daraus folgt: Bewerbungen müssen gelesen werden.
dann hat der Bewerber hoffentlich auch gleich im Anschreiben bzw. Lebenslauf auf die Schwerbehinderung hingewiesen (BAG v. 18.09.2024 - 8 AZR 759/23)...

Das Ignorieren der ausdrücklichen Bitte eines Arbeitgebers, sich ausschließlich online zu bewerben und stattdessen (behinderungsbedingte Gründe ausgenommen, die aber dann schon sehr speziell sein müssten) Papierunterlagen einzureichen, mag letztlich der betroffene Arbeitgeber gar als "Zumutung" empfinden und zudem einen potentiellen "AGG-Hopper" hinter dieser Bewerbung vermuten. Bis hin zum sog. "Horn-Effekt" (gut erklärt z. B. https://karrierebibel.de/horn-effekt/.

Nachdem das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 21.07.2022, 18 Sa 21/22 bejaht hatte, dass ein öffentlicher Arbeitgeber Vorstellungsgespräche mit schwerbehinderten Bewerbern ausschließlich per Videointerview durchführen kann, wenn der Bewerber keine behinderungsbedingen Einschränkungen habe, die gerade eine Teilnahme am Videointerview erschweren, wird es auch zur Frage "ausschließliche Online-Bewerbung?" wiederum Aufgabe der Rechtsprechung sein, diese vor dem Hintergrund einer sich weiterentwickelnden Arbeitswelt eines Tages zu entscheiden.
jada.wasi
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Bewerbungstipps der IHK-Profis

Beitrag von jada.wasi »

Hallo zusammen,

stimme Matthias Günther voll zu. Dazu einige aktuelle „Bewerbungstipps“ von IHK-Experten für die Praxis zu Organisationsentscheidungen von Arbeitgebern:
IHK Pfalz hat geschrieben:Mittlerweile lassen die meisten Unternehmen nur noch Online-Bewerbungen (also per E-Mail oder über ein Bewerbungsportal) zu - auch bei Azubis! Auf keinen Fall solltest du deine Bewerbung schriftlich einreichen, wenn ausdrücklich per Mail oder online verlangt wird. Dann wird Bewerbung wahrscheinlich garnicht erst berücksichtigt ...
Allerdings wird der Arbeitgeber jedenfalls dann Ausnahmen zuzulassen haben, wie schon geschrieben, wenn und soweit be­hin­de­rungs­be­dingt digitale Bewerbung nicht möglich sein sollte per Bewerbungsportal bzw. E-Mail.

magheinz hat geschrieben: Donnerstag 3. April 2025, 08:57 Die Sache ist hier als Bitte formuliert. Bitten kann man entsprechen oder eben nicht.
Falsch – weil eher Frage der Umgangsform, bzw. des Umgangstons anstatt „Befehlston“. Gibt es hierzu noch andere Meinungen im Forum?

:) Durch freundliches „Bitte“ wird Aufforderung nicht unverbindlich, sondern nur höflicher (vergl. z.B. BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88; ferner auch AG München, 18.03.2022, 142 C 12408/21) lt. ständiger RSpr. aller Instanzen. MfG. Jada Wasi
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