Die schwerbehinderte Person ist seit längerer Zeit abgeordnet in eine andere Behörde, wird in der abordnenden Behörde personalrechtlich geführt, ist aber nicht mehr körperlich anwesend. Wo wählt diese Person die Schwerbehindertenvertretung 2014?
S. Schmitz
Ist jemand wahlberechtigt?
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- Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14
AW: Ist jemand wahlberechtigt?
Hallo,
ich interpretiere mal die Begriffe "Abordnung" und "personalrechtlich" in der Form, dass die Frage aus dem Öffentlichen Dienst kommt. Also...nach dem Bundespersonalvertretungsrecht verliert ein abgeordneter Beschäftigter nach 3 Monaten Abordnung sein Wahlrecht in der "alten" Dienststelle". Gleichzeitig erhält er das Wahlrecht in der "neuen" Dienststelle.
Im Personalvertretungsrecht der Länder, z.B. in NRW, kann diese Frist auch 6 Monate betragen. Dass die Person arbeitsunfähig (?) ist, berüht die Zuordnung zur Dienststelle und damit das Wahlrecht nicht.
Gruß Carola Fischer
LVR-Integrationsamt
ich interpretiere mal die Begriffe "Abordnung" und "personalrechtlich" in der Form, dass die Frage aus dem Öffentlichen Dienst kommt. Also...nach dem Bundespersonalvertretungsrecht verliert ein abgeordneter Beschäftigter nach 3 Monaten Abordnung sein Wahlrecht in der "alten" Dienststelle". Gleichzeitig erhält er das Wahlrecht in der "neuen" Dienststelle.
Im Personalvertretungsrecht der Länder, z.B. in NRW, kann diese Frist auch 6 Monate betragen. Dass die Person arbeitsunfähig (?) ist, berüht die Zuordnung zur Dienststelle und damit das Wahlrecht nicht.
Gruß Carola Fischer
LVR-Integrationsamt