Präventionsverfahren in der Wartezeit?
Laut Urteil ArbG Köln bedarf es vor einer Kündigung eines sbM in der Wartezeit eines Präventionsverfahrens gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX (entgegen BAG, 24.01.2008 – 6 AZR 96/07; BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14). Vergl. Kohte, in: jurisPR-ArbR 2/2018 Anm. 1. Vergl. auch teils kontroverse Diskussion aus 2016 m.w.N. Gruß Jada Wasi
ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23
Präventionsverfahren in der Wartezeit?
ArbG Köln widerspricht BAG 2016
- und verweist auf den EuGH 2022
Anmerkung Nebe RP Reha 1/2024, Düwell LPK-SGB IX § 167 Rn. 10, Rabe-Rosendahl, DVfR-Fachbeitrag B1-2024, Abschnitt V.2 Fußnote 12 und unter bagsbv.de - und auch Düwell, jurisPR-ArbR 41/2023 Anm. 1, zu angemessenen Vorkehrungen. Grüße, Jada Wasi
- und verweist auf den EuGH 2022
Anmerkung Nebe RP Reha 1/2024, Düwell LPK-SGB IX § 167 Rn. 10, Rabe-Rosendahl, DVfR-Fachbeitrag B1-2024, Abschnitt V.2 Fußnote 12 und unter bagsbv.de - und auch Düwell, jurisPR-ArbR 41/2023 Anm. 1, zu angemessenen Vorkehrungen. Grüße, Jada Wasi
ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23
Hallo zusammen,
dieses „Grundsatzurteil“ ist noch nicht rechtskräftig, weil Berufung gegen ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23, eingelegt wurde bei dem LAG Köln. Denkbar könnte eine Vorlage an EuGH gemäß Art. 267 AEUV sein, um etwaig bestehende Unsicherheiten unionsrechtlich abzuklären. Berufung anhängig beim LAG Köln – 6 SLa 76/24 Gruß, Jada Wasi
dieses „Grundsatzurteil“ ist noch nicht rechtskräftig, weil Berufung gegen ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23, eingelegt wurde bei dem LAG Köln. Denkbar könnte eine Vorlage an EuGH gemäß Art. 267 AEUV sein, um etwaig bestehende Unsicherheiten unionsrechtlich abzuklären. Berufung anhängig beim LAG Köln – 6 SLa 76/24 Gruß, Jada Wasi
Re: ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23
jada.wasi hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. April 2024, 09:22 Hallo zusammen,
dieses „Grundsatzurteil“ ist noch nicht rechtskräftig, weil Berufung gegen ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23, eingelegt wurde bei dem LAG Köln. Denkbar könnte eine Vorlage an EuGH gemäß Art. 267 AEUV sein, um etwaig bestehende Unsicherheiten unionsrechtlich abzuklären. Berufung anhängig beim LAG Köln – 6 SLa 76/24 Gruß, Jada Wasi
Zuletzt geändert von rueffel am Montag 15. April 2024, 03:13, insgesamt 1-mal geändert.
LAG Köln – 6 SLa 76/24
Die „Mühlen der Justiz“ arbeiten zwar gründlich - aber oft langsam. Sobald es dazu was Neues gibt, sollte das hier veröffentlicht werden. Man kann sich dort auch registrieren mit der Option, dass man automatisch eine Mail bekommt, sobald dazu eine Entscheidung vorliegt. Funktioniert sehr einfach und zuverlässig und man ist dann immer auf dem neuesten Stand – kostenfrei. Gruß Jada Wasi
Präventionsverfahren in der Wartezeit?
Neuer Fachbeitrag B3-2024 zum Arbeitsgericht Köln, 20.12.2023, 18 Ca 3954/23 von Dr. Rabe-Rosendahl auf reha-recht.de Vgl. dazu auch die Diskussion zum Unionsrecht. Gruß Jada Wasi