Ich bin mit meiner Frage hier vielleicht fehl am Platze, versuche es aber trotzdem:
Der Gesetzgeber unterstützt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels ausdrücklich das Arbeiten über das Rentenalter hinaus.
Es gibt durchaus auch Schwerbehinderte in Tätigkeiten, die sie noch in relativ hohem Alter ausüben könnten. Z. B. an der Pforte, wo sie auch recht wenig verdienen und ggf. interessiert wären, noch ein paar Jährchen dranzuhängen. Wenn jetzt ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten nach Rentenbeginn weiter beschäftigt, wäre dieser dann auch (weiter) auf Schwerbehindertenpflichtplätze anrechenbar?
Besten Dank vorab!
Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Hallo Bruce,
Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .
In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip.
Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.
Viele Grüße
Christian Vedder
Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .
In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip.
Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.
Viele Grüße
Christian Vedder