Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn

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Bruce
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Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn

Beitrag von Bruce »

Ich bin mit meiner Frage hier vielleicht fehl am Platze, versuche es aber trotzdem:
Der Gesetzgeber unterstützt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels ausdrücklich das Arbeiten über das Rentenalter hinaus.
Es gibt durchaus auch Schwerbehinderte in Tätigkeiten, die sie noch in relativ hohem Alter ausüben könnten. Z. B. an der Pforte, wo sie auch recht wenig verdienen und ggf. interessiert wären, noch ein paar Jährchen dranzuhängen. Wenn jetzt ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten nach Rentenbeginn weiter beschäftigt, wäre dieser dann auch (weiter) auf Schwerbehindertenpflichtplätze anrechenbar?
Besten Dank vorab!
CVedder
Beiträge: 347
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn

Beitrag von CVedder »

Hallo Bruce,

Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .

In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip.

Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.


Viele Grüße
Christian Vedder
Bruce
Beiträge: 19
Registriert: Montag 22. Februar 2021, 22:50

Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn

Beitrag von Bruce »

Danke schön!
CharmingActor12
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 12. November 2024, 22:49

Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn

Beitrag von CharmingActor12 »

CVedder hat geschrieben: Donnerstag 25. Januar 2024, 19:51 Hallo Bruce,

Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .

In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip. Ich denke, Ihre Frage wirft einen interessanten rechtlichen Punkt auf. Im Allgemeinen ist es seltsam, nach der Pensionierung wieder arbeiten zu gehen. Übrigens habe ich kürzlich auf https://gamblizard.de/beste-online-casi ... soptionen/ einen Artikel über Zahlungsoptionen gelesen, in dem die Frage aufgeworfen wurde, wie wichtig Vertragsdetails und Transparenz der Regeln für Kunden sind. Mir scheint, dass die Arbeitsgesetzgebung einen ähnlichen Ansatz verfolgt. Auf jeden Fall ist alles lösbar. Aber ich stelle mir vor, im Ruhestand am Computer Spiele zu spielen.

Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.


Viele Grüße
Christian Vedder
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, ob ein Arbeitsvertrag als unbefristet oder befristet gilt. Es gibt auch Fragen zum Gehalt.
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