Erst einmal grüße ich die aktiven Forumsteilnehmer*innen als neu Registrierter, und wünsche alles Gute zum neuen Jahr.
Aktuell erhält das Unternehmen, in welchem ich Vertrauensperson bin, über ein Online-Formular zahlreiche Bewerbungen, bei denen über ein Menü vom Bewerber aktiv 'Schwerbehinderung: ja' angegeben wird. Das Formular ist so gestaltet, dass keine Option vorgesehen ist, um diese freiwillige Angabe des Bewerbers mit einem Nachweis zu unterlegen.
Es scheint in verschiedenen Fällen fraglich, dass eine Schwerbehinderung nach den in D gültigen Regeln vorliegt. Gemeinsam mit HR versuche ich zu klären, inwieweit der privatwirtschaftl. AG während des Bewerbungsverfahrens berechtigt ist einen Nachweis anzufragen.
Ich habe die Suchfunktion hier im Forum zu meinem Thema bemüht, aber nur ungefähre Treffer gefunden. Eine Formulierung zu einem ähnlichen Thema lautete:
Woraus leitet sich dieses Recht des AG her? Ich wäre für die Nennung dieser Quelle sehr dankbar.Hallo,
natürlich darf ein AG im Zweifelsfall einen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung verlangen, wenn ein Bewerber sich darauf beruft und entsprechende Rechte geltend macht.
Grüße, Volker B.