Hallo,
ich habe folgende Frage: Was wird passieren, wenn sich keiner als Vertrauensperson aufstellen lassen würde, aber Kandidaten für die/das stellvertretende/n Mitglied/er gäbe und auch gewählt würden?
Würde das 1. stellvertretende Mitglied, dann zur Vertrauensperson oder bleibt die Vertrauensperson unbesetzt und das 1. stellvertretende Mitglied würde eine Dauervertretung?
Gruß Ich.
Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Hallo,
gibt es keine Stellvertretung, die bereit ist, als VP auch nachzurücken, verliert diese Stellvertretung auch ihr Mandat als Stellvertretung und der Betrieb ist SBV-los.
gibt es keine Stellvertretung, die bereit ist, als VP auch nachzurücken, verliert diese Stellvertretung auch ihr Mandat als Stellvertretung und der Betrieb ist SBV-los.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Wenn keine Wahlvorschläge für das Amt der Vertrauensperson eingehen, d. h. auch eine vom Wahlvorstand gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht (bzw. im vereinfachten Wahlverfahren keine Vorschläge aus der Wahlversammlung) kann die Wahl nicht stattfinden, § 7 Abs. 2 SchwbVWO. Dies ist durch den Wahlvorstand bekanntzumachen. Damit endet dann auch das Wahlverfahren und das Amt des Wahlvorstandes.
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Das heißt: wenn ich im vereinfachten Verfahren in die Runde der Wahlversammlung frage, wer sich als Kandidat für die VP vorschlagen lassen will und sicher keiner findet, dann brauche ich auch nicht mehr fragen, wer sich als Kandidat für das Stellvertretende Mitglied vorschlagen lassen will. Stimmt das?
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Hallo,
Genau so ist es. Ohne VP keine Stellis.
Genau so ist es. Ohne VP keine Stellis.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Es stimmt doch, dass man im vereinfachten Verfahren willkürlich wahlberechtigte Kandidaten vorschlagen kann? In der Wahlverordnung steht nirgends, dass die Kandidaten vorher sich gemeldet haben müssen.
Im Prinzip kann man aus der Angestellten-/Beschäftigtenliste des Unternehmens oder der Dienststelle irgendwelche Beschäftigten vorschlagen und dann als Vertrauensperson oder stellvertretendes Mitglied ohne dessen Wissen wählen?
Dass sie die Wahl später ablehnen werden, spielt beim Vorschlag und der Wahl aber erstmal keine Rolle.
Im Prinzip kann man aus der Angestellten-/Beschäftigtenliste des Unternehmens oder der Dienststelle irgendwelche Beschäftigten vorschlagen und dann als Vertrauensperson oder stellvertretendes Mitglied ohne dessen Wissen wählen?
Dass sie die Wahl später ablehnen werden, spielt beim Vorschlag und der Wahl aber erstmal keine Rolle.
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Hallo, das geht schon. Meine Meinung dazu ist, dass es keine gelungene Kommunikation darstellt, wenn jemand gewählt wird, der von seinem Glück gar nichts weiß. Wenn sich keine Kandidaten finden und im Vorfeld auch niemand Interesse signalisiert hat, müssen die Wahlberechtigten das wohl akzeptieren. Habe ich das richtig verstanden, dass aus den Reihen der Wahlberechtigten selbst niemand Interesse an einer Kandidatur hat?Es stimmt doch, dass man im vereinfachten Verfahren willkürlich wahlberechtigte Kandidaten vorschlagen kann? In der Wahlverordnung steht nirgends, dass die Kandidaten vorher sich gemeldet haben müssen.
Im Prinzip kann man aus der Angestellten-/Beschäftigtenliste des Unternehmens oder der Dienststelle irgendwelche Beschäftigten vorschlagen und dann als Vertrauensperson oder stellvertretendes Mitglied ohne dessen Wissen wählen?
VG aus dem Integrationsamt
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Re: Wahl Vetrauensperson und stellvertretendes Mitglied
Das ist korrekt, Matthias.
Ich selber will nicht mehr antreten. Ich war 4 Jahre VP der SBV. Ich möchte noch das Ehrenamt bis zum Schluss begleiten und den Wählerauftrag und meine Pflichten auch erfüllen. Ich lade zur Wahlversammlung ein. Ich gehe davon aus, dass ich auch zum Wahlleiter gewählt werde.
Wenn es mangels Kanditatur keine SBV danach gibt, dann ist es so. Es kann jederzeit wieder gewählt werden, wenn Interesse an einer Kandidatur besteht. Aber ich bin raus.
Lieben Gruß von der Die-Super-VP
Ich selber will nicht mehr antreten. Ich war 4 Jahre VP der SBV. Ich möchte noch das Ehrenamt bis zum Schluss begleiten und den Wählerauftrag und meine Pflichten auch erfüllen. Ich lade zur Wahlversammlung ein. Ich gehe davon aus, dass ich auch zum Wahlleiter gewählt werde.
Wenn es mangels Kanditatur keine SBV danach gibt, dann ist es so. Es kann jederzeit wieder gewählt werden, wenn Interesse an einer Kandidatur besteht. Aber ich bin raus.
Lieben Gruß von der Die-Super-VP
Zuletzt geändert von Die-Super-VP am Montag 19. September 2022, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.