Stellenbewerbung und Vorstellungsgespräche

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magdalena.mayer
Beiträge: 88
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Stellenbewerbung und Vorstellungsgespräche

Beitrag von magdalena.mayer »

Hallo zusammen, ist eine Dienststelle des öffentl. Dienstes befugt, schwerbehinderte Bewerber ausdrücklich zu befragen, ob sie die Beteiligung (Teilnahme) der SchwbV am Vorstellungsgespräch wünschen, und darf SchwbV bei Vorstellungsgesprächen ggf. auch den Bewerbern selbst Fragen stellen oder grundsätzlich nur zuhören?

Gruß,
Magdalena Mayer
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Stellenbewerbung und Vorstellungsgespräche

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

hier ist die Kommentierung glasklar. Ein Insistieren wie von Dir geschildert wäre eine völlig unzulässige Beeinflussung.

Hierzu schreibt zB Prof. Düwell in LPK-SGB IX, § 81 Rn 152 zur Ablehnung im Bewerberverfahren:

"Die Initiative muß vom Betroffenen ausgehen und wortwörtlich als Ablehnung formuliert sein. Beachtlich ist deshalb nur ein freiwilliger und ausdrücklich erklärter Verzicht."

Im geschilderten Fall würde ich daher als SBV trotzdem eine Beteiligung am Verfahren einfordern.
&Tschüß
Wolfgang
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Stellenbewerbung und Vorstellungsgespräche

Beitrag von albin.göbel »

Fragerecht der SBV?

magdalena.mayer hat geschrieben:Bewerber ausdrücklich fragen, ob sie Beteiligung der SBV wünschen?
NEIN, der Arbeitgeber darf solche Fragen nicht stellen, weder mündlich, schriftlich noch formblattmäßig, da eine suggestive Fragestellung laut dem Fachschrifttum (Knittel, SGB IX, § 81 Rn. 74). Der Ge­setz­ge­ber geht als Regelfall von diesem Nachteilausgleich aus, und macht die Be­tei­li­gung der SBV nicht etwa von einem Antrag oder Formular oder gar von einer Be­fra­gung oder Zustimmung abhängig, wie aber in der Vergangenheit teilweise im Web geschehen - und zu Recht von Schwerbehinderten­ver­tre­tun­gen beanstandet. Zulässig sind allenfalls Hinweise in neutraler Form aufs Beteiligungsrecht der SBV sowie das Ab­leh­nungs­recht des sb Bewerbers: Dabei darf dann aber keine der Optionen etwa durch textliche oder farbliche Formatierung oder Unterstreichung hervorgehoben werden; denn das wäre ansonsten eine unzulässige Beeinflussung, wie bei einem Stimmzettel mit einzelnen her­vor­ge­ho­be­nen Namen: Das geht überhaupt nicht!

magdalena.mayer hat geschrieben:darf SchwbV auch Fragen stellen oder grundsätzlich nur zuhören?
• JA, die SBV darf Stellenbewerbern selbstverständlich im Vorstellungsgespräch (sachdienliche) Fragen stellen nach Literatur bzw. Rechtsprechung (LPK-SGB IX/Düwell, § 95 Rn. 45 am Ende, unter Bezug auf BAG vom 21.02.2013, 8 AZR 180/12, Entscheidungsgründe B.IV.3, Rn. 49).

Viele Grüße
Albin Göbel
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