BEM 42 Tage Frist

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sbv56123

BEM 42 Tage Frist

Beitrag von sbv56123 »

Hallo,
leider habe ich im SBG IX nicht konkretes gefunden deshalb hier meine Frage:

Der Betreffende hatte in den letzten 12 Monate eine Reha/Kur und war 8 Tage erkrankt. Nun will der Arbeitgeber mit ihm ein BEM-Gespräch führen.
M.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
Vielen Dank im Voraus
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: BEM 42 Tage Frist

Beitrag von albin.göbel »

M.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
Einfach oben im Suchfenster folgende
zwei Suchbegriffe eingeben: BEM Kur

So findet man eine Antwort auf diese
"häufig gestellte Frage" hier im Forum.

Viele Grüße
Albin Göbel
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