Hallo,
leider habe ich im SBG IX nicht konkretes gefunden deshalb hier meine Frage:
Der Betreffende hatte in den letzten 12 Monate eine Reha/Kur und war 8 Tage erkrankt. Nun will der Arbeitgeber mit ihm ein BEM-Gespräch führen.
M.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
Vielen Dank im Voraus
BEM 42 Tage Frist
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AW: BEM 42 Tage Frist
Einfach oben im Suchfenster folgendeM.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
zwei Suchbegriffe eingeben: BEM Kur
So findet man eine Antwort auf diese
"häufig gestellte Frage" hier im Forum.
Viele Grüße
Albin Göbel