Hallo,
ich bin Grundschullehrerin und schwerbehindert mit einem GdB von noch 60 (Verschlechterungsantrag wird gestellt). Vor ca. vier Jahren verschlimmerte sich mein Gesundheitszustand so dramatisch, dass ich für einige Zeit ausfiel. Es liefen leider viele Fehler (Verbot von Seiten der Schulleitung noch einmal eine Erleichterung aufgrund meiner Behinderung einzufordern, Schulrat wollte Diagnosebericht um mir eine Wiedereingliederung geben zu können, Feiertag sollte ich reinarbeiten, Pausen- und Frühaufsichten trotz ärztlicher Atteste, Einsatz in der mobilen Reserve, usw.). Ich wurde schließlich mehrmals der Amtsärztin überstellt, um meine Dienstfähigkeit übrprüfen zu lassen. Mein Schwerbehindertenvertreter gab mir als Rat, nachdem ich mich an ihn wandte "schau, damit du dich mit denen gut stelltst!". Ansonsten hat er nichts für mich getan. Er ist auch sehr schwer zu erreichen unter seiner Dienstnummer.
Nun hatte ich schriftlich vor Beginn der großen Ferien erneut um eine Arbeitserleichterung gebeten, indem man mich anders verwendet (raus aus der mobilen Reserve, Einsatz an meiner Stammschule). Mir wurde diese Erleichterung telefonisch von meiner Schulrätin zugesagt, leider ohne Konsequenz. Meinen Brief darauf ließ sie unbeantwortet und auf mein telefonisches Nachfragen reagierte sie sehr verärgert, denn sie habe zu keiner Zeit diese Erleichterungen versprochen. Sie sagte weiterhin, dass ich überhaupt nichts zu erwarten hätte und es sehr ungezogen von mir wäre, sie damit zu behelligen.
Wohin kann ich mich denn nun wenden? Ich habe meinen Beruf immer mit voller Freude ausgeübt und möchte auch weiterhin mit Kindern arbeiten. Es heißt aber, dass es keine Verwendung für mich gibt. Entweder oder! Immer wieder muss ich zur Amtsärztin. Mir scheint so, als wollte die mich unbedingt los werden, da ich ja krank bin. So jedenfalls hat es die Amtsärztin gesagt "Sie sind doch krank, sehen sie es doch ein! Ihre Schwerbehinderung interessiert mich nicht!"
An wen kann ich mich wenden?
P.S.: Hatte auch schon Kontakt zur Behindertenbeauftragen der Staatsregierung aufgenommen und erfahren, dass meine Vorgesetzten sehr behindertenfeindlich sind. Auch sie hat nichts für mich tun können.
Drohende Dienstunfähigkeit als Lehrerin
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AW: Drohende Dienstunfähigkeit als Lehrerin
Welche Nachteilsausgleiche für Lehrkräfte mit Schwerbehinderung in dem Staatlichen Schuldienst in Frage kommen, siehe z.B. SGB IX-Richtlinien der Länder.
Erfolgte denn kein zeitnahes Betriebliches Eingliederungsmanagement zusammen mit PR/SBV? Wurde da die Frage der "Mobilen Reserve" erörtert usw? Was sagen denn PR/SBV und der Datenschutzbeauftragte bzw. die SBV-Stufenvertretung dazu, dass pauschale "Diagnoseberichte" angefordert werden? Für eine Wiedereingliederung wird keine Diagnose benötigt, sondern ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan und nichts anderes. In diesem ärztl. Reha-Plan werden "ggf. Einschränkungen" attestiert. Vgl. BEM-Broschüre des BMAS.
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• Expertenforum
• Fachbeiträge
Viele Grüße
Albin Göbel
Erfolgte denn kein zeitnahes Betriebliches Eingliederungsmanagement zusammen mit PR/SBV? Wurde da die Frage der "Mobilen Reserve" erörtert usw? Was sagen denn PR/SBV und der Datenschutzbeauftragte bzw. die SBV-Stufenvertretung dazu, dass pauschale "Diagnoseberichte" angefordert werden? Für eine Wiedereingliederung wird keine Diagnose benötigt, sondern ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan und nichts anderes. In diesem ärztl. Reha-Plan werden "ggf. Einschränkungen" attestiert. Vgl. BEM-Broschüre des BMAS.
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Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Drohende Dienstunfähigkeit als Lehrerin
Hallo Herr Göbel,
vielen herzlichen Dank für die umfangreiche und ausführliche Antwort.
Die SGB-Richtlinien für Länder (sprich Teilhaberichtlinien) kenne ich, denn wir Schwerbehinderten müssen diese jährlich unterschreiben (Schulleitung legt sie uns ins Fach, unterschrieben müssen wir sie dann ans Büro zurück geben).
Ein zeitnahes betriebliches Eingliederunsmanagement mit dem PR/SBV erfolgte nicht. Ich wurde zur Amtsärztin vorgeladen, nachdem ich dem Schulamtsdirektor keinen ärztlichen Diagnosebericht übergab (er wollte von mir den Befund, diesen hätte er dann zusammen mit seinem Vorschlag der langsamen Wiedereinführung, sprich Stundenermäßigung an die Regierung, Personalabteilung weitergeleitet). Die Amtsärztin erörtete mit mir die mobile Reserve nicht, denn sie selbst weiß ja gar nicht so genau, welche beruflichen Anforderungen hier gestellt werden. Vielmehr drohte sie gleich zu Beginn der Untersuchung mit der Dienstunfähigkeit ("sehen sie doch ein, dass sie mit dieser schwere der Erkrankung nicht mehr arbeiten können, ich meine es ihnen ja nur gut!" ... "sie sind entweder dienstfähig oder eben nicht, denn für sie wird keine extra Arbeitsstelle geschaffen"). In meiner großen Angst sagte ich dann alles zu und beteuerte, dass ich es schaffen werde, nur um ja nicht meine Arbeit zu verlieren.
Meine Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit der Personalabteilung zusammen. Der einzige Ratschlag an mich war, mich mit den Vorgesetzten gut zu stellen. Hierzu könnte ich gesondert berichten...
Auch die oberste Schwerbehindertenvertretung (Staatsministerium) setzte sich für mich nicht ein und wiederholte nur, dass ich entweder den Dienst tun kann oder nicht. Mein Wunsch, mich in der innerschulischen Differenzierung einzusetzen wies sie entschieden zurück. Es würde kein extra Arbeitsplatz für mich geschaffen (entweder Klassenführung, mobile Reserve oder Lehrer ohne Klasse, auf keinen Fall nur zur Förderung).
Ich würde jetzt einfach gerne wissen wollen, an wen ich mich noch wenden kann? In den Teilhaberichtlinien heißt es ja immer "... sollte... " oder "... nach Möglichkeit...". Es klingt so unverbindlich, denn was nützt der gutgemeinte Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber vorgibt, dass es nicht möglich ist. Wie in meinem Fall.
Ich habe nun wirklich alle in fragekommenden Anlaufstellen durch. Ohne Erfolg. Soll ich einen Anwalt nehmen?
LG
vielen herzlichen Dank für die umfangreiche und ausführliche Antwort.
Die SGB-Richtlinien für Länder (sprich Teilhaberichtlinien) kenne ich, denn wir Schwerbehinderten müssen diese jährlich unterschreiben (Schulleitung legt sie uns ins Fach, unterschrieben müssen wir sie dann ans Büro zurück geben).
Ein zeitnahes betriebliches Eingliederunsmanagement mit dem PR/SBV erfolgte nicht. Ich wurde zur Amtsärztin vorgeladen, nachdem ich dem Schulamtsdirektor keinen ärztlichen Diagnosebericht übergab (er wollte von mir den Befund, diesen hätte er dann zusammen mit seinem Vorschlag der langsamen Wiedereinführung, sprich Stundenermäßigung an die Regierung, Personalabteilung weitergeleitet). Die Amtsärztin erörtete mit mir die mobile Reserve nicht, denn sie selbst weiß ja gar nicht so genau, welche beruflichen Anforderungen hier gestellt werden. Vielmehr drohte sie gleich zu Beginn der Untersuchung mit der Dienstunfähigkeit ("sehen sie doch ein, dass sie mit dieser schwere der Erkrankung nicht mehr arbeiten können, ich meine es ihnen ja nur gut!" ... "sie sind entweder dienstfähig oder eben nicht, denn für sie wird keine extra Arbeitsstelle geschaffen"). In meiner großen Angst sagte ich dann alles zu und beteuerte, dass ich es schaffen werde, nur um ja nicht meine Arbeit zu verlieren.
Meine Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit der Personalabteilung zusammen. Der einzige Ratschlag an mich war, mich mit den Vorgesetzten gut zu stellen. Hierzu könnte ich gesondert berichten...
Auch die oberste Schwerbehindertenvertretung (Staatsministerium) setzte sich für mich nicht ein und wiederholte nur, dass ich entweder den Dienst tun kann oder nicht. Mein Wunsch, mich in der innerschulischen Differenzierung einzusetzen wies sie entschieden zurück. Es würde kein extra Arbeitsplatz für mich geschaffen (entweder Klassenführung, mobile Reserve oder Lehrer ohne Klasse, auf keinen Fall nur zur Förderung).
Ich würde jetzt einfach gerne wissen wollen, an wen ich mich noch wenden kann? In den Teilhaberichtlinien heißt es ja immer "... sollte... " oder "... nach Möglichkeit...". Es klingt so unverbindlich, denn was nützt der gutgemeinte Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber vorgibt, dass es nicht möglich ist. Wie in meinem Fall.
Ich habe nun wirklich alle in fragekommenden Anlaufstellen durch. Ohne Erfolg. Soll ich einen Anwalt nehmen?
LG
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- Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14
AW: Drohende Dienstunfähigkeit als Lehrerin
Wenn noch nicht geschehen, könnten Sie mit Ihrem Integrationsfachdienst Kontakt aufnehmen. Der direkte Weg zum IFD:An wen kann ich mich wenden?
www.integrationsaemter.de/ifd
Gruß,
Magdalena Mayer