Hallo!
Ist eine Arbeitsassistenz nach §§ 33 und102 SGBIX gleichzeitig mit einem Eingliederungszuschuss durch die Agentur für Arbeit möglich?
Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Nein, ich benötige keine Arbeitsassistenz. Ich möchte nur die Möglichkeit haben, mit meinem SchwbV persönlich sprechen zu können, ihm die vertraulichen Arztunterlagen zu zeigen und seine Hilfe bei der Aufstockung auf GdB 50 zu beraten, da er die Erfahrung hat. Gleichzeitig möchte ich mit ihm die Möglichkeit einer evtl. Gleichstellung bei meinem GdB 30 zu erörtern.
Hintergrund ist: durch die Auflösung der Niederlassung und damit Wegfall meiner Tätigkeit als Sachbearbeiterin in der Personalabteilung (jahrzehntelang) soll ich künftig eine Tätigkeit als Mitarbeiter im Hausservice ausführen = z.B. Postein- und abgang, Kopieraufträge erledigen und Mithilfe bei Aufbauarbeiten erledigen.
Ich benötige das persönliche Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung. Steht mir das zu? Wenn ja, auf welche Gesetze, Rechtsprechungen kann ich mich berufen?
Viele Grüße
Sonja
Hintergrund ist: durch die Auflösung der Niederlassung und damit Wegfall meiner Tätigkeit als Sachbearbeiterin in der Personalabteilung (jahrzehntelang) soll ich künftig eine Tätigkeit als Mitarbeiter im Hausservice ausführen = z.B. Postein- und abgang, Kopieraufträge erledigen und Mithilfe bei Aufbauarbeiten erledigen.
Ich benötige das persönliche Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung. Steht mir das zu? Wenn ja, auf welche Gesetze, Rechtsprechungen kann ich mich berufen?
Viele Grüße
Sonja
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Hallo Sonja!
Ich habe nicht Deinen Beitrag kommentieren wollen sondern ein eigenes Thema mit der o.g. Frage eröffnet!
Ich habe nicht Deinen Beitrag kommentieren wollen sondern ein eigenes Thema mit der o.g. Frage eröffnet!
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Entschuldige, ich bin das erste Mal in einem Forum, aber lernfähig
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- Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Hallo,
die Kostenerstattung der Arbeitsassistenz ist eine dauerhafte Leistung an den schwerbehinderten Menschen selber. Der schwerbehinderte Mensch ist dann in der Regel selber der Arbeitgeber der Assistenzkraft. Er muss diese Leistung auch selber beantragen beim regional zuständigen Integrationsamt. EGZ Leistungen dagegen gehen an den Arbeitgeber als Lohnkostenzuschuss und sind immer befristet für die Zeit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie müssen vom Arbeitgeber bei der regionalen Arbeitsagentur beantragt werden. Die beiden Leistungen schließen sich also nicht aus.
Mit freundlcihen Grüßen
Carola Fischer
LVR-Integrationsamt, Köln
die Kostenerstattung der Arbeitsassistenz ist eine dauerhafte Leistung an den schwerbehinderten Menschen selber. Der schwerbehinderte Mensch ist dann in der Regel selber der Arbeitgeber der Assistenzkraft. Er muss diese Leistung auch selber beantragen beim regional zuständigen Integrationsamt. EGZ Leistungen dagegen gehen an den Arbeitgeber als Lohnkostenzuschuss und sind immer befristet für die Zeit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie müssen vom Arbeitgeber bei der regionalen Arbeitsagentur beantragt werden. Die beiden Leistungen schließen sich also nicht aus.
Mit freundlcihen Grüßen
Carola Fischer
LVR-Integrationsamt, Köln
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Vielen Dank Frau Fischer!
Wie sieht es denn dann in dem Fall aus, wenn eine Arbeitsassistenz besteht und der Arbeitgeber noch Betreuungsaufwand und Minderleistung beim Integrationsamt beantragen möchte? Sind diese Hilfen parallel möglich?
Wie sieht es denn dann in dem Fall aus, wenn eine Arbeitsassistenz besteht und der Arbeitgeber noch Betreuungsaufwand und Minderleistung beim Integrationsamt beantragen möchte? Sind diese Hilfen parallel möglich?
AW: Arbeitsassistenz ( §§33 und 102SGBIX) und EGZ möglich?
Hallo,
die Leistungen sind parallel möglich bzw. kombinierbar. Voraussetzung für Arbeitsassistenz ist aber u.a. das trotz Leistungen nach § 27 (Minderleistung und Betreuungsaufwand). Umgestaltung, Umorganisation,..... die Arbeitsassistenz noch notwendig ist.
Grüße
Christian Vedder
die Leistungen sind parallel möglich bzw. kombinierbar. Voraussetzung für Arbeitsassistenz ist aber u.a. das trotz Leistungen nach § 27 (Minderleistung und Betreuungsaufwand). Umgestaltung, Umorganisation,..... die Arbeitsassistenz noch notwendig ist.
Grüße
Christian Vedder