Wir habe seit kurzem 5 SB Mitarbeiter, d.h. die Wahl einer SBV ist möglich.
Wir sind ein Amt(Kommunal) mit ca. 50 Mitarbeiter, zu unseren Aufgaben gehört auch die Verwaltung von 6 Amtsangehörigen selbständigen Gemeinden. Diese Gemeinden haben ebenfalls zwischen 2- 30 Angestellte (Kita, Hort usw.). Dort sind ebenfalls SB Mitarbeiter beschäftigt. Gibt es eine Möglichkeit die SBV für das Amt und die Gemeinden zu wählen? In keiner der Gemeinden wird die notwendige Zahl an SB Mitarbeitern erreicht. Da es auch nur bei zwei Gemeinden Personalräte gibt, habe die SB Mitarbeiter dort z. T. keinerlei Vertretung von Arbeitnehmerseite. Deshalb die Idee eine Übergreifende SBV zu schaffen.
Wahl einer SBV
Wahl einer SBV
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Betriebe oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt werden, können für die Wahl gem. § 94 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz SGB IX mit ?räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden?.
Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass für die Zusammenfassung von Dienststellen deren räumliche Nähe notwendig ist damit kleinere Dienststellen ohne umständliche Dienstreisen mitbetreut werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Betriebe oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt werden, können für die Wahl gem. § 94 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz SGB IX mit ?räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden?.
Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass für die Zusammenfassung von Dienststellen deren räumliche Nähe notwendig ist damit kleinere Dienststellen ohne umständliche Dienstreisen mitbetreut werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Wahl einer SBV
Sehr geehrte Frau Mielke,Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Betriebe oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt werden, können für die Wahl gem. § 94 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz SGB IX mit ?räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden?.
Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass für die Zusammenfassung von Dienststellen deren räumliche Nähe notwendig ist damit kleinere Dienststellen ohne umständliche Dienstreisen mitbetreut werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
die Beschäftigten in den Gemeinden sind bei den Gemeinden angestellt. Wir habe also unterschiedliche Arbeitgeber, auch wenn unser AG im Auftrag der Gemeinden tätig ist.
Inwieweit eine Verwaltung gleichstufig mit den Kita´s und Bauhöfen der Gemeinden ist, kann ich leider nicht beurteilen. Gibt es zu diesem Thema Kommentare, wie die Gleichstufigkeit definiert ist.
Mit freundliche Grüßen
Wahl einer SBV
Da will ich mich nun auch einmal einschalten: Ich verstehe den Begriff "Amt" quasi als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft die Entscheidungen für die angeschlossenen Gemeinden vorbereitet und auch durchführt. In diesem Fall müssten Sie die vetraglichen Regelungen der Verwaltungsvereinbarung prüfen ob das Amt in diesem Fall als "übergeordnete" Instanz anzusehen ist. Möglicherweise gibt es dann auch einen Ausschuss aus Mitgliedern der einzelnen Gemeinden der gemeinsam Regelungen für den Kreis beschließt aber keine Arbeitgeberfunktion hat. Ohne Detailinfos ist Ihre Anfrage meiner Meinung nach nicht abschließend zu beantworten. Da die Antwort nur mit Kenntnis Ihrer kommunalen Strukturen und Verordnungen zu beantworten ist sollten Sie sich unbedingt mit dem Integrationsamt in Ihrem Bundesland in Verbindung setzen.Sehr geehrte Frau Mielke,
die Beschäftigten in den Gemeinden sind bei den Gemeinden angestellt. Wir habe also unterschiedliche Arbeitgeber, auch wenn unser AG im Auftrag der Gemeinden tätig ist.
Inwieweit eine Verwaltung gleichstufig mit den Kita´s und Bauhöfen der Gemeinden ist, kann ich leider nicht beurteilen. Gibt es zu diesem Thema Kommentare, wie die Gleichstufigkeit definiert ist.
Mit freundliche Grüßen
Wäre nett, wenn Sie das Ergebnis Ihrer Anfrage hier im Forum posten.
Vielen Dank!
Grüße
Ulrich Römer
AW: Wahl einer SBV
Eine Schwerbehindertenvertretung, die Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell in Anspruch nimmt, verliert in der Freistellungsphase ihre Wählbarkeit und es kommt zum Erlöschen des Amtes der Vertrauensperson. Eine Ausübung des Amtes ist daher in dieser Phase nicht möglich.
AW: Wahl einer SBV
Hallo swera,
das zwar richtig, aber hier ging es um die Zusammenfassung von Dienststellen zur SBV-Wahl.
Sollte der Beitrag in einen anderen Thread?