Hallo,
muss ein ehemaliger Mitarbeiter, dessen unbefristete SB bekannt war und der sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt, trotz der Angabe "keine Angabe" auf die Frage nach einer freiwilligen Angabe einer SB im Bewerbungsformular und ohne Angabe der SB in den Unterlagen, eingeladen werden, wenn er nicht offensichtlich ungeeignet ist?
Im Bewerbungsformular gibt es neben "keine Angabe" noch "ja" und "nein".
Danke.
Grüße
Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?
Re: Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?
Hallo kocki,
ich vermute mal es geht um den öffentlichen Dienst?
Mit Blick auf dieses Urteil https://www.bih.de/integrationsaemter/z ... sgespraech würde ich die gestellte Frage zur Einladungspflicht verneinen.
Viele Grüße
Christian Vedder
ich vermute mal es geht um den öffentlichen Dienst?
Mit Blick auf dieses Urteil https://www.bih.de/integrationsaemter/z ... sgespraech würde ich die gestellte Frage zur Einladungspflicht verneinen.
Viele Grüße
Christian Vedder
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Re: Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?
Guten Abend,
ich sehe es genauso wie Christian Vedder. Denn es bleibt Bewerbern überlassen, ob diese ihre Schwerbehinderung geltend machen oder nicht.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
ich sehe es genauso wie Christian Vedder. Denn es bleibt Bewerbern überlassen, ob diese ihre Schwerbehinderung geltend machen oder nicht.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
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Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?
Nein, eine derartige Verpflichtung besteht nicht. Für eine solche Pflicht gibt es keine gesetzliche Rechtsgrundlage geschweige denn Rechtspr. oder Literatur.
Es steht regelmäßig allein in seinem Ermessen, eine Schwerbehinderung geltend zu machen oder nicht.
Viele Grüße
Annette