Kündigung

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Flaschengeist65
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 6. Februar 2025, 18:55

Kündigung

Beitrag von Flaschengeist65 »

Hallo ich habe einen GbD 80 bin seit Dezember 2022 in einem Betrieb als Hauswirtschaft und Reinigungskraft ich bekam die Kündigung als ich fragte warum sagte mein Vorgesetzter die Kolleginnen hätten sich beschwert sie würden mit meiner Art nicht klar kommen.
Ich sehe kaum Kolleginnen weil ich morgens um 06:00 anfange und um 09:00 Uhr fertig bin da sind kaum Kollegen da auch wüsste ich nicht was ich getan haben soll ich bin freundlich habe mit keiner Streit habe niemanden gedroht etc..
Ich habe gleich an dem Tag die Kündigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht weil auch vom Integrationsamt keine Zustimmung eingeholt wurde.
Meine Ärztin hat mich gleich für 4 Wochen Krank geschrieben weil ich damit nicht fertig werde das mir gekündigt wurde.
Was meint ihr wie vom Gericht aus entschieden wird.
liebadu
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 1. März 2024, 22:46

Re: Kündigung

Beitrag von liebadu »

Ich könnte mir vorstellen das du vor Gericht gute Karten hast.
Wie du Schreibst hast du 80% GdB,das heißt das Integrationsamt muß der Kündigung zustimmen,ansonsten läuft gar nichts.
Zu dem Schreibst du die Kollegen hätten sich beschwert, nun dies müsste dein Arbeitgeber vor Gericht Beweisen.
Wenn du deine Kollegen gar nicht siehst, mit welchen Argument wollen sie sich beschert haben.
Also mach dich nicht Verrückt, und lass es jetzt seinen Juristischen Gang gehen.
Denke mir mal dein Arbeitgeber weiß selber das er sich auf dünnem Eis bewegt.
jada.wasi
Beiträge: 454
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Kündigung

Beitrag von jada.wasi »

Flaschengeist65 hat geschrieben: Donnerstag 6. Februar 2025, 19:02 Was meint ihr wie Gericht entscheiden wird?
Kurze Verständnisfragen:
1. War dem Betrieb GdB 80 bekannt?
2. Prävention, § 167 Abs. 1 SGB IX?
3. Erfolgte zuvor eine Abmahnung?
4. Gibts Schwerbehindertenvertretung?
5. Gibt es dort einen Betriebsrat?
6. Kam diese Kündigung schriftlich?
7. „Kleinbetrieb“ lt. § 23 Abs.1 KSchG?
8. Sind Sie z.B. Mitglied im DGB/VdK?

Flaschengeist65 hat geschrieben: Donnerstag 6. Februar 2025, 19:02 Ich habe gleich an dem Tag die Kündigungsklage eingereicht, weil auch vom Integrationsamt keine Zustimmung eingeholt wurde.
Gut gemacht! Halte diese Kündigung für offensichtlich diskriminierend und verwerflich – jedenfalls sofern die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung nachweislich schon bekannt gewesen sein sollte_unabhängig von der Betriebsgröße. Viel Erfolg! Jada_Wasi
CVedder
Beiträge: 360
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Kündigung

Beitrag von CVedder »

Hallo Flaschengeist 65,

der Arbeitsrichter hat wahrscheinlich schon schlechte Laune wegen dieses Arbeitgebers. Erneut einer, der mit dem Kopf durch die Wand will und ohne Zustimmung des Integrationsamtes eine Kündigung durchdrücken möchte. Ganz egal ob der GdB bekannt war oder nicht, der Arbeitgeber darf zurück auf Los. Die Kündigung wird sich in Luft auflösen, jedoch bleibt die Gesamtsituation natürlich belastend. Drücke die Daumen.


Viele Grüße
Christian Vedder
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