Hallo zusammen,
gilt für eine SBV auch das Maßregelungsverbot nach BGB?
Oder ist das nicht erforderlich, da die SBV-Aufgaben klar definiert sind?
LG
Maßregelungsverbot und SBV-Amt
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- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36
Maßregelungsverbot und SBV-Amt
Hallo Paolo,
für die Schwerbehindertenvertretung gilt das gesetzliche Verbot der Benachteiligung gemäß § 179 Abs. 2 SGB IX („dürfen wegen ihres Amtes nicht benachteiligt werden“)
Viele Grüße
Annette
für die Schwerbehindertenvertretung gilt das gesetzliche Verbot der Benachteiligung gemäß § 179 Abs. 2 SGB IX („dürfen wegen ihres Amtes nicht benachteiligt werden“)
Viele Grüße
Annette
Re: Maßregelungsverbot und SBV-Amt
Hallo Annette,
danke. Und was ist, wenn der Arbeitgeber eindeutig benachteiligt und "maßregelt"?
Viele Grüße
danke. Und was ist, wenn der Arbeitgeber eindeutig benachteiligt und "maßregelt"?
Viele Grüße