Fehlende SVB durch Niederlegung Amt
Verfasst: Montag 12. August 2024, 15:05
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Das ist keine so gute Idee:
Sofern es keine überörtliche SBV geben sollte nach § 180 Abs. 6 SGB IX als „Ersatzvertretung“, so gäbe es derzeit keine „Beteiligung“. Vergl. BIH-Wahlbroschüre, Kapitel 4.5 sinngemäß, zur GSBV, BSBV, HSBV. Gruß Jada Wasi
Hallo,
Bei vormaliger SBV nach dem Verbleib der Fachliteratur fragen und diese ggf. ausleihen. Hier geht es zum BIH-Fachlexikon online. Bewährter Standardkommentar zum SGB IX mit kommentierter Wahlordnung z.B. Lehr- und Praxiskommentar SGB IX (LPK-SGB IX).
Richtig – zügige Einladung durch Personalrat (oder drei Wahlberechtigte), sofern alle vier Niederlegungen bereits wirksam sein sollten – zumal in Sachsen Sommerferien schon beendet. Diese Rechtsfrage haben Einlader zuvor abschließend abzuklären als Grundvoraussetzung für die Initiierung von Zwischenwahlen (§ 1 Abs. 2 SchwbVWO). Gruß und viel Erfolg! Jada Wasi
Hallo zusammen,albarracin hat geschrieben: ↑Dienstag 13. August 2024, 12:22 Da es sich bei der Liste der Wahlberechtigten um geschützte Daten handelt, hat ein PR mangels ausdrücklicher gesetzlicher Erwähnung kein Anrecht auf Überlassung dieser Liste.
Ich sehe da keine generellen datenschutzrechtlichen Bedenken abweichend von einer „prozessfreudigen“ Entsorgungsdienstleisterin aus Baden-Württemberg, welche_sogar uneinsichtig § 163 Abs. 2 S. 3 SGB IX jahrelang ignorierte, obwohl klarer Gesetzeswortlaut:
Hallo JoSeip,