Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Dine
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Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von Dine »

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jada.wasi
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Fehlende SBV durch Amtsniederlegungen

Beitrag von jada.wasi »

JoSeip hat geschrieben: Montag 12. August 2024, 15:05 Nun habe ich die Aufgabe bekommen, den bisherigen Mitgliedern der SBV mitzuteilen, dass diese ihre Tätigkeit bis zur durchgeführten Neuwahl weiter führen müssen analog des Personalvertretungsrechts.
Das ist keine so gute Idee:

Das sollten Sie nicht machen, da dieses Ansinnen offensichtlich illegal, wie von Ihnen richtig erkannt (BIH-Wahlbroschüre, Kap. 3.2, zur Niederlegung - wonach_“keine Weiterführung“ bis zur Neuwahl):

Das ist frei erfunden, da ja keinerlei Rechtsgrundlage in § 177 SGB IX. Da ist auch nicht analog zu verfahren zu Personalvertretungsrecht, weil die Voraussetzungen für Analoge offensichtlich fehlen! Wenn alle mit „sofortiger“ Wirkung ihr Amt niedergelegt haben sollten, gibts keine Schwerbehindertenvertretung mehr. Insoweit gibts auch keinen SGB IX-Verweis aufs Personalvertretungsrecht!
:?: Welches Personalvertretungsgesetz gilt denn dort?

Viel geschickter wäre es gewesen, nach Prof. Düwell zu verfahren, um vertretungslose Zeit zu vermeiden und sich Versammlung gemäß § 1 Abs. 2 SchwbVWO zu ersparen Dieser „Zug ist längst abgefahren“: Das war nicht schlau, sondern äußerst unbedacht …

JoSeip hat geschrieben: Montag 12. August 2024, 15:05 Wie hat sich nun der Arbeitgeber korrekt zu verhalten bezüglich der ganzen Beteili­gungs­vorschriften der SBV (Einstellung, ....)
Sofern es keine überörtliche SBV geben sollte nach § 180 Abs. 6 SGB IX als „Ersatzvertretung“, so gäbe es derzeit keine „Beteiligung“. Vergl. BIH-Wahlbroschüre, Kapitel 4.5 sinngemäß, zur GSBV, BSBV, HSBV. Gruß Jada Wasi
Dine
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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von Dine »

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albarracin
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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von albarracin »

Guten Tag,

gibt es keine SBV in der Dienststelle, gibt es auch keine Beteiligungsrechte. Deswegen werden personalrechtliche Entscheidungen aber nicht rechtswidrig, sofern die weiteren Vorschriften eingehalten werden.

Die Liste, die der PR gem. § 163 Abs. 2 SGB IX erhält, ist nicht gleichzusetzen mit dem Wählerverzeichnis. Diese Liste stellt lediglich den Ist-Zustand der Beschäftigung zum Stichtrag 31.12. des Vorjahres fest. Änderungen im laufenden Jahr (Ein- und Austritte) werden nicht erfasst, sind aber für das Wählerverzeichnis unabdingbar.

Da es sich bei der Liste der Wahlberechtigten um geschützte Daten handelt, hat ein PR mangels ausdrücklicher gesetzlicher Erwähnung kein Anrecht auf Überlassung dieser Liste.

Die Liste der Wahlberechtigten zu erstellen und dafür die notwendigen Angaben des Dienstherrn zu verlangen ist gem. § 3 SchbVWO
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__3.html
alleinige Aufgabe des WV.
&tschüß
Wolfgang
Dine
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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von Dine »

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Dine
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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von Dine »

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jada.wasi
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Fehlende SBV durch Amtsniederlegungen

Beitrag von jada.wasi »

JoSeip hat geschrieben: Dienstag 13. August 2024, 07:29 Mir ist aktuell nicht das konkrete Datum der zuletzt ergangenen Amtsniederlegung eines der Stellvertreter bekannt …
Hallo,

die vier Schreiben zur jeweiligen Amtsniederlegung sollten der Dienststellenleitung eigentlich vorliegen, oder? Evtl. bei den (vier) vormaligen Stellvertretern nachfassen u.a. zum jeweils angegeben Zeitpunkt der Niederlegung, soweit noch Fragen offen sein sollten zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der jeweiligen Niederlegung: Fundiert und grundlegend Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 101, zur Niederlegung des Amtes durch Vertrauensperson bzw. stellv. Mitglieder.

JoSeip hat geschrieben: Dienstag 13. August 2024, 07:29 Ich habe aufgrund der Kürze meiner Tätigkeit noch keine geeignete Fachliteratur.
Bei vormaliger SBV nach dem Verbleib der Fachliteratur fragen und diese ggf. ausleihen. Hier geht es zum BIH-Fachlexikon online. Bewährter Standardkommentar zum SGB IX mit kommentierter Wahlordnung z.B. Lehr- und Praxiskommentar SGB IX (LPK-SGB IX).

JoSeip hat geschrieben: Dienstag 13. August 2024, 07:29 Dann bleibt mir nur, Personalrat zu bitten, die Versammlung schnellstmöglich durchzuführen und nicht unnötig herauszuschieben, wie es aktuell angedacht ist.
Richtig – zügige Einladung durch Personalrat (oder drei Wahlberechtigte), sofern alle vier Niederlegungen bereits wirksam sein sollten – zumal in Sachsen Sommerferien schon beendet. Diese Rechtsfrage haben Einlader zuvor abschließend abzuklären als Grundvoraussetzung für die Initiierung von Zwischenwahlen (§ 1 Abs. 2 SchwbVWO). Gruß und viel Erfolg! Jada Wasi
jada.wasi
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Aktuelle Namensliste sbM für PR?

Beitrag von jada.wasi »

albarracin hat geschrieben: Dienstag 13. August 2024, 12:22 Da es sich bei der Liste der Wahlberechtigten um geschützte Daten handelt, hat ein PR mangels ausdrücklicher gesetzlicher Erwähnung kein Anrecht auf Überlassung dieser Liste.
Hallo zusammen,

das erscheint mir so viel zu pauschal – sowie doppelt falsch: Richtig ist zwar, dass es keiner aktuellen Namensliste bedarf für die dienststellenöffentlichen Aushänge der Einladung. Die jeweilige „Wahlberechtigung“ ist aber zweifellos akribisch in jedem Einzelfall festzustellen. Das folgt zwar nicht aus dem Gesetz – jedoch bekanntlich „von Rechts wegen“ zwingend aus Wahlordnung lt. § 1 Abs. 2 SchwbVWO (Dr. Sachadae, in LPK-SGB IX, 6. Auflage, § 1 SchwbVWO, Rn. 57/58, zur Versammlungsleitung und Wahlberechtigung) Dem ist m.E. klar zuzustimmen: Die Gegenansicht wird in der RSpr. als „völlig praxisfremd“ erachtet beispw. für Betriebe.

Vgl. grundlegend Düwell, LPK-SGB IX, § 177 in Rn. 76, sinngemäß mit ausführlicher Begründung. Vergl. auch Wiegand / Hohmann, SchwbVWO, § 1 Rn. 42, zu einer barrierefreien Bekanntgabe der Einladung zB für Blinde, Sehbehinderte bzw. nichtdeutsche Muttersprachler mit „Sprachbarrieren“: Dies ist m. E. gleichfalls zu erfragen, sowie vom Arbeitgeber ggf. mitzuteilen. a.A. aber wohl vormaliges BIH-WahlNAVI 2018 für Einladende; anders BIH-Wahlbroschüre 2022, Seite 30, Abschnitt „Liste der Wahlberechtigten“ letzter Absatz für Wahlversammlung Im_Übrigen hat (verständiger) PR Ermessensspielraum, z.B._von der Dienststelle abwesende Wahlberechtigte in ruhendem Arbeitsverhältnis und z.B. Außendienstler auch auf andere geeignete Weise als per Aushang einzuladen; ohne Namen wär persönliche Einladung regelmäßig von vornherein unmöglich – wären diese von Versammlung faktisch ausgeschlossen und damit benachteiligt. …
Denn die Einlader haben das Recht, z.B. zusätzlich auch anderweitig sachgerecht einzuladen (als nur per Aushang bzw. Intranet) laut Fachschrifttum und Rspr.

JoSeip hat geschrieben: Dienstag 13. August 2024, 17:13 Nun bin ich unsicher, ob derartige Liste übermittelt werden darf oder nicht.
Ich sehe da keine generellen datenschutzrechtlichen Bedenken ab­weichend von einer „prozessfreudigen“ Entsorgungsdienstleisterin aus Baden-Württemberg, welche_sogar uneinsichtig § 163 Abs. 2 S. 3 SGB IX jahrelang ignorierte, obwohl klarer Gesetzeswortlaut:
„Dem Betriebsrat ist… Verzeichnis zu übermitteln.“
:?: Gibts noch andere Meinung? Gruß Jada Wasi
Heidi Stuffer
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Tipps für Inklusionsbeauftragte

Beitrag von Heidi Stuffer »

JoSeip hat geschrieben: Montag 12. August 2024, 15:05 ich bin seit ein paar Tagen Inklusionsbeauftragte bei einem neuen Arbeitgeber im ÖD in Sachsen.
Hallo JoSeip,

kleiner Tipp: Zur Rolle einer Inklusionsbeauftragten siehe Aufsatz Zorn, „Behinderung und Recht“, unter: br 2/2022, Seite 34 bis 40 (Online-Version) sowie

Silvia Bohnert, „Zwischenruf: Sind Inklusionsbeauftrage zahnlose Papiertiger?“, br 5/2024, Seite 129 bis 131.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
matthias.günther
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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

ergänzend, da es Sachsen betrifft: Für Inklusionsbeauftragte bieten wir im Rahmen unseres Schulungsprogramms Seminare und Informationsveranstaltungen an.

Links zum Programm und zu einigen Schulungen, die ggf. von Interesse sind:

https://www.ksv-sachsen.de/schulungsprogramm.html

https://www.ksv-sachsen.de/schulungen-i ... 1725375600

https://www.ksv-sachsen.de/schulungen-i ... 1730820600

https://www.ksv-sachsen.de/schulungen-i ... 1732721400

VG aus dem Integrationsamt C.
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