Hallo zusammen,
es geht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter (gleichzeitig Mitarbeitervertretung). Wie soll dieser Kollege den Beweis liefern, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht?
Wie ist es zu sehen, wenn die Kündigungsbegründung so trickreich war, dass auch noch ganz normale Dinge vorgeworfen worden sind, die jedoch in Eigenregie i. R. der Mitarbeitervertretung entschieden werden dürfen.
Zum Sachverhalt: Integrationsamt hat der Kündigung zugestimmt (ohne im Detail zu prüfen).
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Ehrenamtsträgers (Personalvertretung)
Re: Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Ehrenamtsträgers (Personalvertretung)
So und da habe ich noch eine wichtige Ergänzung:
Dem schwerbehinderten Menschen wurde zuvor ein paar Mal damit "Angst eingejagt" mit Aussprüchen wie "Das ist ja ein fristloser Kündigungsgrund". D. h. es wurde extrem starker psychischer Druck ausgeübt.
(Behinderung ist teils psychischer Natur - das kommt noch dazu)
Frage: Wie ist dies einzuordnen?
Dem schwerbehinderten Menschen wurde zuvor ein paar Mal damit "Angst eingejagt" mit Aussprüchen wie "Das ist ja ein fristloser Kündigungsgrund". D. h. es wurde extrem starker psychischer Druck ausgeübt.
(Behinderung ist teils psychischer Natur - das kommt noch dazu)
Frage: Wie ist dies einzuordnen?
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Re: Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Ehrenamtsträgers (Personalvertretung)
Hallo Paolo,
ob hier ein Zusammenhang mit „der Behinderung“ besteht hängt davon ab, ob es einen Zusammenhang mit den im Feststellungsbescheid explizit zitierten Behinderungsarten gibt. Da ist insoweit keine seriöse „Ferndiagnose“ möglich, sondern m.E. Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft geboten. Ebenso zur Bewertung der genannten Tätigkeiten als „Personalvertretung“.
Viele Grüße
Annette
ob hier ein Zusammenhang mit „der Behinderung“ besteht hängt davon ab, ob es einen Zusammenhang mit den im Feststellungsbescheid explizit zitierten Behinderungsarten gibt. Da ist insoweit keine seriöse „Ferndiagnose“ möglich, sondern m.E. Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft geboten. Ebenso zur Bewertung der genannten Tätigkeiten als „Personalvertretung“.
Viele Grüße
Annette
Re: Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Ehrenamtsträgers (Personalvertretung)
Hallo Annette,
der Zusammenhang ist gegeben mit dem Feststellungsbescheid. Jedoch ist die Frage, wie das dem Integrationsamt gegenüber nachzuweisen bzw. der Beweis dazu liefern ist.
Viele Grüße
der Zusammenhang ist gegeben mit dem Feststellungsbescheid. Jedoch ist die Frage, wie das dem Integrationsamt gegenüber nachzuweisen bzw. der Beweis dazu liefern ist.
Viele Grüße
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Re: Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Ehrenamtsträgers (Personalvertretung)
Hallo Paolo,
wie schon Annette angegeben hat, ist es in einem solchen Fall ratsam einen Fachanwalt aufzusuchen!
Ohne weitere Informationen zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt (Behinderungsart / Kündigungsgrund) kann keine seriöse Einschätzung abgegeben werden. Wie genau der Zusammenhang nachgewiesen wird, ist immer abhängig vom Einzelfall! Ggf. durch ärztliche Bescheinigungen etc.
Dem Integrationsamt sollte auf jeden Fall der Feststellungsbescheid vorgelegt werden.
Ergibt sich hieraus ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und festgestellter Behinderung?
Mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Integrationsamt kann der Sachverhalt auch telefonisch besprochen werden. Dort bekommen Sie sicherlich eine bessere Einschätzung als hier anonym im Forum.
Wenn die Zustimmung schon erteilt wurde, kann im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens der Sachverhalt nochmal genauer geprüft werden.
Außerdem kann parallel Kündigungsschutzklage beim ArbG eingelegt werden.
Hierbei auf die jeweiligen Fristen achten!
wie schon Annette angegeben hat, ist es in einem solchen Fall ratsam einen Fachanwalt aufzusuchen!
Ohne weitere Informationen zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt (Behinderungsart / Kündigungsgrund) kann keine seriöse Einschätzung abgegeben werden. Wie genau der Zusammenhang nachgewiesen wird, ist immer abhängig vom Einzelfall! Ggf. durch ärztliche Bescheinigungen etc.
Dem Integrationsamt sollte auf jeden Fall der Feststellungsbescheid vorgelegt werden.
Ergibt sich hieraus ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und festgestellter Behinderung?
Mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Integrationsamt kann der Sachverhalt auch telefonisch besprochen werden. Dort bekommen Sie sicherlich eine bessere Einschätzung als hier anonym im Forum.
Wenn die Zustimmung schon erteilt wurde, kann im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens der Sachverhalt nochmal genauer geprüft werden.
Außerdem kann parallel Kündigungsschutzklage beim ArbG eingelegt werden.
Hierbei auf die jeweiligen Fristen achten!