$ 19 ff SchwbAV - ERMESSEN - WIE berechnet sich der Zuschuss?

Antworten
gold_wallaby
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 10. August 2023, 07:51

$ 19 ff SchwbAV - ERMESSEN - WIE berechnet sich der Zuschuss?

Beitrag von gold_wallaby »

Sehr geehrte Damen udn Herren,

bei einem Home Office Arebitsplatz stattet der Arbeitger den Arebitnehmer nicht mit den notwendigen behidnerungsbedingten Arbeitsmitteln aus. (er habe ja schon einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz).

1. Frage: Wenn der Arbeitnehmer nun für seinen Home Office Arbeitsplatz einen Antrag nach § 19 ff SchwbAV stellt, ist der zu bewilliegn?
2. Frage: Wenn ja, wie muss das Ermessen ausgeübt werden?

Wo gibt es hier Regelungen, das BIH hat Empfehlungen zu § 26 SchwbAV erlassen, nicht aber z uden §§ 19 ff... zumindest habe ich keien gefunden. Wer kann mir valide Rechtsquellen nennen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: $ 19 ff SchwbAV - ERMESSEN - WIE berechnet sich der Zuschuss?

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

reden wir von Homeoffice, also einer dauerhaften Arbeitsstätte im privaten Bereich, oder von mobiler Arbeit, wobei der Arbeitsplatz im Betrieb erhalten bleibt und hauptsächlich genutzt wird?
Vgl. § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung.
Welche Regelungen trifft eine Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit/Homeoffice?
Wenn Homeoffice, ist es behinderungsbedingt erforderlich?
Wird der Arbeitsplatz dauerhaft ins Homeoffice verlagert?
Eine Doppelförderung nach § 19 SchwbAV wird in der Regel nicht in Betracht kommen.
Was sagt denn das zuständige Integrationsamt? Da es hier um eine Ermessensleistung geht, können sich die Fördermodalitäten durchaus unterscheiden.
Antworten