Urteil des BAG - Mindesturlaub, Verjährung -

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Spoler
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Urteil des BAG - Mindesturlaub, Verjährung -

Beitrag von Spoler »

Ich möchte auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufmerksam machen.

Urteil vom 20.12.2022, Aktenzeichen: 9 AZR 266/20

Entscheidungsstichworte:

Anspruch auf Mindesturlaub - Verjährung

Leitsätze:

1.

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub unterliegt
gem. § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung

2.

Bei der gebotenen, unionsrechtskonformen Auslegung der § 199 Abs. 1 BGB, §§1, 3 Abs. 1,
§ 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG beginnt die Verjährung allerdings nicht zwangsläufig mit dem Schluss
des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer über die in
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschriebene Kenntnis verfügt. Zusätzlich ist erforderlich, dass der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch tatsächlich
wahrzunehmen. Die Vorgaben des Unionsrechts, die der EuGH in seiner Entscheidung vom
22.09.2022 (C-120/21 - präzisiert hat, bedingen einen "anderen Verjährungsbeginn"
im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB


Ich lehne mich mal ein wenig aus dem Fenster und könnte mir denken, dass diese Rechts-
gedanken auch auf den Zusatzurlaub gem. § 208 SGB IX Anwendung finden könnten.
Aber wer weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :)
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