Wir haben eine Online-Wahlversammlung abgehalten. In dieser wurde ich als Wahlleiter und 2 Wahlhelfer gewählt.
Ich nutzte alle Vorlagen der BIH. Bei der anschließenden Briefwahl habe ich daher die Niederschrift über die Wahlversammlung beigelegt. Darin wurde festgelegt, dass die Auszählung der Briefwahl durch die Wahlleitung am 04.11. um 10:00 h stattfindet.
Jetzt bin ich aber an Corona erkrankt und befinde mich in Quarantäne.
Können meine "Wahlhelfer" die Stimmauszählung ohne mich durchführen?
Danke
EILT-Wahlleitung fällt wegen Corona aus-Stimmauszählung bei Briefwahl
Wahlleitung ohne Stellvertretung?
Wenn keine Stellvertretung für die Wahlleitung gewählt schaut es nicht so gut aus. Tipp: Paxlovid evt. vom Arzt schnellstmöglich (!) verschreiben lassen, die Auszählung verschieben, nach Genesung neue Bekanntmachung zur Öffnung, Auszählung sowie Feststellung erlassen. Zuvor natürlich Saal reservieren. Evt hat ja jemand noch andere Idee. Die beiden Wahlhelfer sind dazu nicht befugt, falls keiner zur Stellv. gewählt. Gute Besserung! Jada Wasi
Hinweis: Die BIH und Literatur haben sich zur Frage der Stellvertretung einer Wahlleitung leider ausgeschwiegen, soweit ersichtlich (Sachadae, LPK-SGB IX, 6. Aufl., § 28 SchwbVWO a.F., Rn. 52). Auch findet sich nichts in den lückenhaften Gesetzes- und Verordnungsmaterialien zu dieser SchwbVWO. Diese Rechtsfrage wurde wohl vom BMAS und der Bundesregierung sowie dem Bundesrat (offenbar) übersehen. Dieser Fall zeigt den dringenden Nachbesserungs- u. Klärungsbedarf für SchwbVWO zur „Stellvertretung“, zumal historisch hoher Krankenstand in Deutschland. Also beim BMAS Klarstellung evtl. anregen.
Zur Stellvertretung siehe auch IFB-Praxistest 2 – wonach auch (vorsorgliche) Wahl einer Stellvertretung denkbar in einer digitalen Wahlversammlung.