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Datenschutz im BEM und bei Wiedereingliederung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2022, 11:25
von Bodo_S
Hallo!

Mein Arbeitgeber (Personalleitung) verteilt die E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und mir im Rahmen eines BEM bzw. Wiedereingliedrung an viele Unbeteiligte, die auch nicht immer Mitarbeiter des Unternehmens sind.

Mein WE-Plan wird von der Personalleitung eigenmächtig geändert.

Auch meine Urlaubswünsche werden über die E-Mail-Korrespondenz an viele Unbeteiligte, auch außerhalb des Unternehmens weitergeleitet.

Wie kann man gegen den oder die Verantwortlichen vorgehen?

Gruß
Bodo

Re: Datenschutz im BEM und bei Wiedereingliederung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2022, 16:33
von Benutzer 1667230269
Hallo,

Beschwerdeinstanzen können sein:

- Betriebsrat (falls vorhanden) gem. § 85 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html

- betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r

- Landesdatenschutzbeauftragte*r

Ärztlicher Wiedereingliederungsplan bei StW

Verfasst: Dienstag 1. November 2022, 11:20
von jada.wasi
Bodo_S hat geschrieben: Montag 31. Oktober 2022, 11:25 Mein WE-Plan wird von der Personalleitung eigenmächtig geändert.
Hallo,

sollte es sich um Stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell) handeln, wäre eine solche Änderung dieses ärztlichen Stufenplans in aller Regel unzulässig – jedenfalls bei sbM gemäß BAG vom 13.06.2006, 9 AZR 229/05 – mit Anmerkung B 08/2007 auf reha-recht Gruß Jada Wasi