Hallo!
Mein Arbeitgeber (Personalleitung) verteilt die E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und mir im Rahmen eines BEM bzw. Wiedereingliedrung an viele Unbeteiligte, die auch nicht immer Mitarbeiter des Unternehmens sind.
Mein WE-Plan wird von der Personalleitung eigenmächtig geändert.
Auch meine Urlaubswünsche werden über die E-Mail-Korrespondenz an viele Unbeteiligte, auch außerhalb des Unternehmens weitergeleitet.
Wie kann man gegen den oder die Verantwortlichen vorgehen?
Gruß
Bodo
Datenschutz im BEM und bei Wiedereingliederung
Re: Datenschutz im BEM und bei Wiedereingliederung
Hallo,
Beschwerdeinstanzen können sein:
- Betriebsrat (falls vorhanden) gem. § 85 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html
- betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r
- Landesdatenschutzbeauftragte*r
Beschwerdeinstanzen können sein:
- Betriebsrat (falls vorhanden) gem. § 85 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html
- betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r
- Landesdatenschutzbeauftragte*r
Ärztlicher Wiedereingliederungsplan bei StW
Hallo,
sollte es sich um Stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell) handeln, wäre eine solche Änderung dieses ärztlichen Stufenplans in aller Regel unzulässig – jedenfalls bei sbM gemäß BAG vom 13.06.2006, 9 AZR 229/05 – mit Anmerkung B 08/2007 auf reha-recht Gruß Jada Wasi