Hallo,
ich bin Vertrauensperson in einer öffentlichen Verwaltung mit ca. 90 SBM. Seit längerem habe ich nicht nur mit der Dienststelle, sondern auch mit dem PR Diskussionen über die Informationspflicht des Arbeitgebers an die SBV gemäß § 178 (2).
Konkret geht es jetzt um den Höhergruppierungsantrag eines schwerbehinderten Mitarbeitenden an das Personalamt, von dem mich das Personalamt nicht informiert hat. Betrifft die "informationelle Allzuständigkeit" der SBV auch solche Fälle? Ich denke aus meinen Verständnis der Gesdetzgebung heraus, selbstverständlich ja.
Würde die Tatsasche etwas ändern, dass der Mitarbeitende bei ähnlichen Tätigkeiten wie mehrere gesunde Kollegen derzeit eine Vergütungsgruppe weniger bekommt und so ein Anfangsverdacht auf Diskriminierung nicht auszuschließen ist?
Vielen Dank,
Mark
Informationspflicht des Arbeitgebers
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Re: Informationspflicht des Arbeitgebers
Hallo,
Ja, natürlich.Betrifft die "informationelle Allzuständigkeit" der SBV auch solche Fälle?
Nein, das spielt beim aktuellen Vorgang der beabsichtigten Höhergruppierung bezüglich der Informationspflicht keine Rolle, ob die vorherige Eingruppierung korrekt war.dass der Mitarbeitende bei ähnlichen Tätigkeiten wie mehrere gesunde Kollegen derzeit eine Vergütungsgruppe weniger bekommt und so ein Anfangsverdacht auf Diskriminierung nicht auszuschließen ist?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang