Ich bin Schwerbehinderter mit 50% G, Ich bin jetzt nach langer Zeit ( 13 Monaten) in Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) . Nach zwei monatiger Wiedereingliederung, möchte ich wieder arbeiten. Meine Arbeitsstelle ist 48km entfern, also insgesamt sind es fast 100km täglich zu bewältigen. Mit meine Auto, wird es immer schwieriger. Ich benötige ein Fahrzeug, der mir erleichtert die Strecken zu bewältigen. Allerdings aus finanziellen Gründen, kann ich das selber nicht leisten. Meine Frage ist, wer kann mir finanziell unterstützen, wer ist dafür zuständig und ist das überhaupt möglich, solche Unterstützung zu bekommen.
Mfg
Gerhard Pieper
Mobilität
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Re: Mobilität
Hallo Gerhard,Gerhard.Pieper hat geschrieben: ↑Donnerstag 8. Oktober 2020, 07:46 Ich benötige ein Fahrzeug, das mir erleichtert, die Strecken zu bewältigen. Allerdings aus finanziellen Gründen, kann ich das selber nicht leisten. Meine Frage ist, wer kann mich finanziell unterstützen, wer ist zuständig und ist das überhaupt möglich?
soweit es unter anderem um behinderungsgerechte KFZ-Zusatzausstattung geht, gibt´s Infos in der Web-App der BIH zum zust. Rehaträger, und hier zu Leistungen.
Für den Arbeitsweg besteht m.E. Anspruch gegen den zuständigen medizinischen Rehaträger auf pauschale Wegstreckenentschädigung während der Dauer einer bewilligten stufenweisen Wiedereingliederung von 0,20 Euro pro km zurückgelegter Wegstrecke, also Hin- und Rückweg lt obergerichtlicher Rechtsprechung des LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020, L 6 KR 100/15. Betraf zwar altes SGB IX von 2012 – gilt aber genauso nach neuem SGB IX für PKW-Fahrten.Ich bin jetzt nach langer Zeit (13 Monaten) in Wiedereingliederung (Hamburger Modell). Nach zwei monatiger Wiedereingliederung, möchte ich wieder arbeiten. Arbeitsstelle ist 48 km entfernt.
Schlechte Nachricht: Vielfach „zahlungsunwillige“ medizinische Rehaträger bei den Fahrkosten. Beratung vielfach Fehlanzeige zu Fahrtkosten laut IFDs.
Gute Nachricht: Infos und neueste Urteile, wie Sie Ihren Anspruch ggf. (nachträglich) durchsetzen können, finden Sie zum Beispiel hier im Forum, bei Kobinet und Wikipedia. Sind Sie z.B. beim VdK oder DGB, erhalten Sie dort sicher fundierten sachkundigen Rat. Auch wohl als Mitglied von folgenden anerkannten Verbänden für Verbandsklagen. Oder vom Fachanwalt für Sozialrecht. Das wird m.W. auch in bestimmten InA- sowie in VdK-Seminaren für Betriebsräte, Inklusionsbeauftragte bzw. Schwerbehindertenvertretungen unterrichtet: Danach ist die StW nach dem sog. „Hamburger Modell“ und BIH-Fachlexikon > Teilhabe > Abschnitt „Leistungsgruppen“ eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, welche durch Fahrkosten ergänzt wird nach folgender
Berechnungsformel
bei einer PKW-Benutzung,
überschlägig minus Feiertage u.ä.
≈ 40 Tage (?) x 2 x 48 km x 0,20 € = 768 €
Beste Grüße
Heidi Stuffer