BEM einladung

Antworten
Bülo

BEM einladung

Beitrag von Bülo »

Hallo zusammen,
Ich hätte bezüglich BEM eine frage, bei mir wurde BEM 2018 Dezember durch geführt, jetzt im april war ich wieder für zwei Wochen krank, und gestern BEM Einladung im Briefkasten. Meine frage muss ich da teilnehmen, da ich ja nach BEM Gespräch,2018 Dezember nicht 6 Wochen Krank war.

Ich wünsche euch ein angenehmes Tag.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

BEM-Einladung laut "Schema F"?

Beitrag von albin.göbel »

Bülo hat geschrieben:Muss ich da teilnehmen?
NEIN: Wurde denn in der Einladung vom Dez. bzw. Mai nicht ausdrücklich erwähnt, dass das BEM freiwillig für Sie ist – also nur mit Ihrer "Zustimmung" erfolgt gemäß ­ § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX? Dieser Satz ist allerdings ein äußerst schwer ver­ständ­licher "Monster-Satz" mit über 60 Wörtern: Hat mit "einfacher" Sprache nichts zu tun, eher "verschachteltes Bürokratendeutsch",(wohl) aus dem Bundessozialministerium.

TIPP Suchen Sie möglichst Kontakt zum Be­triebs­rat bzw. zu Ihrer SBV, sofern Sie darüber vom BEM-Beauftragten nie deut­lich­ bzw. nie verständlich be­lehrt­ und auf­ge­klärt worden sein sollten einschließlich Widerrufsrecht - weil fundamental für ein ordnungsgemäßes BEM-Angebot. Vergl. auch Kommentar zum Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO: "...dass kein 'Juristen-Deutsch' (schon gar keine Fremd­spra­che), keine ver­schach­tel­ten Sätze benutzt werden".

Dass über das Widerrufsrecht ­­ "noch vor Beginn des BEM" zu belehren ist, sagt Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Petri schon im 25. Tätigkeitsbericht 2013 zu den datenschutzrechtlichen BEM-An­for­de­run­gen: "...ist darauf hinzuweisen, dass jederzeitiges Recht zum Widerruf besteht"
Bülo hat geschrieben:...da ich nach BEM-Gespräch 2018 im Dez. nicht 6 Wochen krank war.
Wurde denn das BEM im Dez. 2018 schon nach (einmaligem) Gespräch als be­en­det angesehen? Dann muss m.E. von Ge­set­zes wegen grds. kein neuerliches BEM angeboten werden nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Denn gezählt werden bei dieser Kon­stel­lat­ion nicht etwa schematisch die AU-Zeiten des letzten Jahres, sondern viel­mehr­ nach richtiger Auslegung nur AU-Zeiten seit dem Ende des durchgeführten BEM im Dezember 2018 (entgegen dem "reinen" Gesetzeswortlaut). Die ständige obergerichtliche Rechtsprechung ab 2015 scheint noch nicht überall angekommen zu sein. Vgl. dazu z.B. Diskussion aus 2018 m.w.N. u.a. eines "Fachanwalts" zur Frage: "Wie oft muss BEM angeboten werden?"
Hier ist nicht ­ Schema F – sondern wohl eher eine BEM-Nachschulung gefragt ...

Viele Grüße
Albin Göbel
Bülo

Re: BEM einladung

Beitrag von Bülo »

Bem Gespräch wurde Dezember 2018 beendet. Also nach beendeten BEM Gespräch müssen ja normalle weise wieder 6 Wochen Krankheit anhäufen, damit sie wieder BEM Gespräch anbieten. Ich glaube mein Arbeitgeber benutz BEM Gespräch als Druckmittel.
Antworten