Mitwirkung des SBV bei Neieinstellung

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hobbie

Mitwirkung des SBV bei Neieinstellung

Beitrag von hobbie »

Zu dem Thema habe ich folgende Fragen:
Meldet sich nach Angabe der GF auf eine offene Stelle nur 1 Nichtbehinderter Bewerber, Sollte ich dann als SBV nachforschen ob es z. B. beim Jobcenter schwerbehinderte und u. U. gleichwertig geeignete Bewerber gibt?

Sollte ich bei einem Bewerbungsgespräch mit einer nicht behinderten Person überhaupt dabei sein? Ich denke eine Stellungnahme des SBV erübrigt sich dann sowieso, oder?

Melden sich auf eine offene Stelle z. B. ausschließlich 2 ober 3 schwerbehinderte Bewerber, sollte ich als SBV dabei sein? Das Ziel, nämlich die Einstellung einer schwerbehinderten Person wird dann ohnehin erreicht und der GF kann man ja dann zutrauen , dass die am besten geeignete Person ausgewählt wird.

Bewirbt sich auf eine offene Stelle z. B. 1 schwerbehinderter und ein nicht behinderter Bewerber sollte ich als SBV dann wohl auch eine Stellungnahme dazu abgeben. Innerhalb welcher Frist muss dies geschehen? Analog der Fristen des BR ober gibt es andere Regelungen?

Vielen Dank für eure Resonanz.
Rainer
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Mitwirkung SBV bei Einstellung?

Beitrag von albin.göbel »

hobbie hat geschrieben:Ich denke Stellungnahme der SBV erübrigt sich dann sowieso, oder?
JA Völlig richtig, wenn ausschließlich nichtbehinderte Bewerber – weil sich vergleichende Stellungnahme erübrigt. Siehe ähnliche Diskussion aus 2015.
hobbie hat geschrieben:Melden sich auf eine offene Stelle z. B. ausschließlich 2 ober 3 schwer­be­­­hin­der­­­te­­­­ Bewerber, sollte ich als SBV dabei sein?
Im Prinzip ja! Denn hier besteht u.U. durch­aus­­­ Beratungsbedarf, welcher der sbM am Bes­ten­­­ zum Betrieb passt: Denn mit den einzelnen Behinderungsarten sowie mit Förderungen und Kompensationen sollte sich SBV idR besser auskennen aufgrund von Fachseminaren als der Arbeitgeber... Die Arbeitgeber erwarten daher zu Recht Präsenz ihrer SBV und professionelle Be­ra­tung­­­ durch ihre geschulte SBV. Ent­spre­­­chen­de Schulungen bietet Ihr Inklusions­amt­­­ auch 2019 wieder an.

Viele Grüße
Albin Göbel
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

Re: Mitwirkung des SBV bei Neieinstellung

Beitrag von downunder »

Melden sich auf eine offene Stelle z. B. ausschließlich 2 ober 3 schwerbehinderte Bewerber, sollte ich als SBV dabei sein? Das Ziel, nämlich die Einstellung einer schwerbehinderten Person wird dann ohnehin erreicht und der GF kann man ja dann zutrauen , dass die am besten geeignete Person ausgewählt wird.
Aufgabe der SBV im Bewerbungsverfahren ist

a) auf Diskriminierungsfreiheit zu achten
b) den AG ggf. bei möglichen behinderungsbedingten Einstellungsbarrieren zu beraten
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