vorbereitend auf die kommende Wahl, stelle ich mir gerade die Frage, welches Wahlverfahren ich aktuell anwenden muss.

Ich bin SBV bei einer Bank, diese besteht klassisch aus einigen Filialen. Durch eine Fusion vor 3 Jahren hat sich unser Geschäftsgebiet zuletzt vergrößert. Von unserer juristischen Hauptstelle betragen die Entfernungen zu den jeweiliigen Filialen zwischen 2 und 40 km.
Aktuell sind mir 10 schwerbehinderte / wahlberechtigte MA bekannt.
Bislang haben wir immer im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, was aufgrund der Anzahl ja auch i. O. war.
Ich hinterfrage aber nun folgenden Punkt nach § 18 (SchwbVWO) Voraussetzungen:
Besteht der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen und sind dort weniger als fünzig Wahlberechtigte beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu wählen.
Was genau bedeutet: räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen

Als Bank sind wir klassisch ein Betrieb, haben auch gerade vor einigen Wochen nur einen BR für die Bank gewählt.
Bei den derzeit mir bekannten wahlberechtigten MA wäre die weiteste Entfernung 24 km zum geplanten Wahlort.
Die Möglichkeit von Briefwahl würde zudem das ganze sogar noch weiter erleichtern.
Ich würde wie bisher gerne wieder im vereinfachten Wahlverfahren wählen lassen und möchte aufgrund der doch geringen Anzahl an schwerbehinderten MA, auf das förmliche Wahlverfahren verzichten wollen.
Nun zusammengefasst meine Fragen:
1. Kann ich mit dem o. a. Sachverhalt weiterhin das vereinfachte Wahlverfahren nutzen ?
2. Wenn das vereinfachte Wahlverfahren wie bislang möglich ist, kann auch per Briefwahl gewählt werden ?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
