Wir haben ca. 400 Mitarbeiter und ca. 17 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, d.h. vereinfachtes Wahlverfahren.
In eurer Bröschüre zur Wahl gebt ihr den Hinweis, mindestens 2 Stellvertreter zu wählen. Bei uns steht nun die Wahl an und ich suche nach Begründungen für die Mindestanzahl Stellvertreter.
- Ist euer Rat im Gesetz oder Vorschriften begründet?
- Gilt dieser Rat unabhängig von der Anzahl der zu vertretenden Schwerbehinderten / Gleichgestellten?
- Mit welchem / welchen Argumenten soll ich in der Wahlversammlung meinen Vorschlag zur Wahl von 2 Stellvertretern begründen (bei uns hält man einen Stellvertreter für genug; mein Vorschlag wird nur anerkannt, wenn er lupenrein begründbar ist)?
Danke schon mal für dieses segensreiche Forum, in dem ihr alle Fragen rasch und kompetent beantwortet.
Mindestanzahl Stellvertreter
AW: Mindestanzahl Stellvertreter
Hallo h.g.k.,
es handelt sich um einen Rat aufgrund sehr langer Erfahrung und vielen Gesprächen mit Schwerbehindertenvertretungen. Es macht deshalb Sinn zwei Vertreter zu wählen, da ruck zuck einer aus dem "Dreierteam" ausscheidet, Entweder durch Eigenkündigung, Rente, Krankheit oder keine Lust mehr. Bei nur einem SBV und einem Stellvertreter ist man schnell in der Defensive und kann ein Problem im Vertretungsfall bekommen. Außer in die berühmt Glaskugel kann keiner in die Zukunft schauen und planen. Daher die dringende Empfehlung zwei Stellvertreter zu wählen, ansonsten müssten man im Fall der Fälle nämlich eine eigene Wahl für einen neuen Stellvertreter anschieben, falls der EINZIGE weg ist oder es gäbe dann keinen Stellvertreter für den Rest der Amtsperiode mehr.
Im Gesetz oder einer Vorschrift findet sich dazu keine Regelung, es ist schlicht die praktische Erfahrung und damit Realität, Das gleiche werde ich diese Woche in einem Dreitagesaufbaukurs für Schwerbehindertenvertreter als deren Trainer auch vermitteln und erklären.
Grüße
Christian Vedder
es handelt sich um einen Rat aufgrund sehr langer Erfahrung und vielen Gesprächen mit Schwerbehindertenvertretungen. Es macht deshalb Sinn zwei Vertreter zu wählen, da ruck zuck einer aus dem "Dreierteam" ausscheidet, Entweder durch Eigenkündigung, Rente, Krankheit oder keine Lust mehr. Bei nur einem SBV und einem Stellvertreter ist man schnell in der Defensive und kann ein Problem im Vertretungsfall bekommen. Außer in die berühmt Glaskugel kann keiner in die Zukunft schauen und planen. Daher die dringende Empfehlung zwei Stellvertreter zu wählen, ansonsten müssten man im Fall der Fälle nämlich eine eigene Wahl für einen neuen Stellvertreter anschieben, falls der EINZIGE weg ist oder es gäbe dann keinen Stellvertreter für den Rest der Amtsperiode mehr.
Im Gesetz oder einer Vorschrift findet sich dazu keine Regelung, es ist schlicht die praktische Erfahrung und damit Realität, Das gleiche werde ich diese Woche in einem Dreitagesaufbaukurs für Schwerbehindertenvertreter als deren Trainer auch vermitteln und erklären.
Grüße
Christian Vedder