Lohnkürzung wegen Leidensgerechten Arbeitsplatz

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Bladebaer
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 11. April 2025, 15:40

Lohnkürzung wegen Leidensgerechten Arbeitsplatz

Beitrag von Bladebaer »

Hallo schönen guten Tag an alle,
ich bin der Steffen und seit über 2 Jahren der erste aktive SBV in der Firma.
Nun hab ich ein Problem bei den ich nicht weiter komme.
Eine Kollegin hat einen Ausweis mit Wert von 50 Bekommen, dieser ist noch bis September 2026 gültig.
Nach der Langzeiterkrankung wurde der Kollegin ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten, den sie auch angenommen hat.
Aus gesundheitlichen Gründen muss sie jetzt ihre Stunden reduzieren und kann somit ihre Tätigkeit nicht mehr erfüllen und jemand anderes muss diesen Tätigkeit übernehmen. Bis jetzt ja alles okay. Aber der Arbeitgeber will der Person 1,50€ Stundenlohn weck nehmen mit der Begründung, das sie ja ihre Tätigkeit so nicht mehr erfüllen kann.
Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber dies auch bei Schwerbehinderten machen, also den Stundenlohn so extrem kürzen?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
vielen Dank im voraus Steffen
albarracin
Beiträge: 187
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Lohnkürzung wegen Leidensgerechten Arbeitsplatz

Beitrag von albarracin »

Hallo,

eine neue Eingruppierung - auch Herabgruppierung - wegen behinderungsbedingter Einschränkungen ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Aufgrund deiner rudimentären Angaben kann hierzu aber keine seriöse Einschätzung gegeben werden.

Gilt denn in Deinem Betrieb ein Tarifvertrag, ggfs. mit Eingruppierungsordnung?

Generell lassen sich drei grundsätzliche Dinge feststellen:

1. Hier liegen offensichtlich "Schwierigkeiten" iSd § 167 Abs. 1 SGB IX vor
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __167.html
Du solltest Deinen AG sofort auffordern, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und vor der Schaffung von Tatsachen sofort beim Integrationsamt die Einleitung eines Präventionsverfahrens zu beantragen.

2. Ist die ANin nicht einverstanden, kann der AG nicht einfach eine Lohnkürzung einseitig vornehmen. Dies geht nur, wenn der AG eine Änderungskündigung gem. § 2 KSchG ausspricht. Diese ist dann voll arbeitsgerichtlich überprüfbar.

3.Die ANin sollte sich auch auf jeden Fall (fach-)anwaltliche Hilfe besorgen. Hoffentlich hat sie nicht an der falschen Stelle - Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht, zB durch Gewerkschaftsmitgliedschaft - gespart.

Du solltest die ANin dahingehend aufklären, auf gar keinen Fall irgendeine Verschlechterung "im Einvernehmen" zu akzeptieren, da sie damit alle gesetzlichen Schutzvorschriften aushebelt.
&tschüß
Wolfgang
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