korrekter Ablauf Wahlvorstandswahl

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Dine
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korrekter Ablauf Wahlvorstandswahl

Beitrag von Dine »

Hallo,

bei uns wird nun die Wahlvorstandswahl vorbereitet. Bei einigen Punkten frage ich mich, wie man die Theorie am besten in die Praxis umsetzen kann und hoffe hier auf eure Erfahrung.

1. Bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes muss lt. meiner Literatur im Vorfeld die Wahlberechtigung der Anwesenden geprüft werden. Wäre es hier denkbar, dass man am Eingang des Raumes eine Person hinstellt, bei denen die Beschäftigten ihren Schwerbehindertenausweis bzw. die Gleichstellungsbescheinigung zeigen müssen?

2. In meinem Buch steht: Zum Wahlvorstand gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält, d.h. jedes der 3 Wahlvorstandsmitglieder muss für sich genommen eine Mehrheit erhalten. Hier kann ich mir die Praxis gerade nur schwer vorstellen, wahrscheinlich übersehe ich gerade die einfachste Lösung. Werden die Kandidaten einzeln namentlich benannt und dann wird mit Handzeichen dazu abgestimmt? Was ist, wenn nur bei bspw. 2 Kandidaten die Mehrheit erreicht wird?

3. Wäre es legitim, wenn man direkt nach der Wahl der 3 Wahlvorstandsmitglieder eine weitere Abstimmung macht, wer von den 3 der Vorsitzende sein soll oder muss hierfür anders verfahren werden?

4. Wird eine Dokumentation der Bestellung benötigt z.B. über ein Protokoll oder genügt die reine Wahlhandlung, die ja öffentlich ist.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
jada.wasi
Beiträge: 392
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Korrekter Ablauf Wahlvorstandswahl

Beitrag von jada.wasi »

Widani hat geschrieben: Montag 7. Oktober 2024, 09:26 bei uns wird nun die Wahlvorstandswahl vorbereitet. Bei einigen Punkten frage ich mich, wie man die Theorie am besten in die Praxis umsetzen kann ...
Hallo Widani,

das ist gut durchdacht! Ergänzend würde ich da unbedingt Ersatzmitglieder und einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Wahlvorstands wählen lassen (wobei mE Stellvertreter nicht Ersatzmitglied sein darf!). Außerdem würde ich als Einlader beim Arbeitgeber aktuelle Liste Wahlberechtigter anfordern, um einen schnellen Überblick zu bekommen und auch um diese Einlasskontrolle zu vereinfachen. Wenn nur zwei Personen zum Wahlvorstand gewählt würden – wäre momentan eine SBV-Wahl ausgeschlossen laut RSpr. Ein Kurzprotokoll über die Versammlung macht klar Sinn für den Fall, dass jemand die nichtöffentliche Wahl bzw. Ergebnis anzweifeln sollte. Tipp: Schulungsvideos zu SBV-Wahlen - hervorragend geeignet für „Schnelleinstieg“ in Wahlpraxis. Die Schulungsvideos werden veranschaulicht mit Schau­bil­dern. Die Videos sind jeweils durchgängig „untertitelt“ (UT).
Zweifellos würde es auch Sinn machen, die Einladung ggf. auch ins Intranet zu stellen, auch wenn das im BIH-Verteiler (warum auch immer) nicht angegeben. Die Amtszeit dieser „Zwischenwahl“ endet vorzeitig (exakt) am 30.11.2026 laut BIH-Wahlbroschüre, Abschnitt 3.

Widani hat geschrieben: Montag 7. Oktober 2024, 09:26 3. Wäre es legitim, wenn man direkt nach der Wahl der 3 Wahlvorstandsmitglieder eine weitere Abstimmung macht, wer von den 3 der Vorsitzende sein soll?
Ja, drei Wahlgänge für ordentliche WV-Mitglieder sowie zwei Wahlgänge für Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie zwei Wahlgänge für Ersatzmitglieder, also insgesamt sieben Wahlgänge. Vgl. sinngemäß dieses BIH-Formular, Seite 109. Sie könnten zB aber auch alle sieben Wahlgänge auf einem Streich in einem einzigen Wahlgang zusammenfassen.

Widani hat geschrieben: Montag 7. Oktober 2024, 09:26 4. Wird eine Dokumentation der Bestellung benötigt z.B. über ein Protokoll, oder genügt reine Wahlhandlung, die ja öffentlich ist?
Diese Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach § 1 Abs. 2 SchwbVWO ist nichtöffentlich. Denkbar wäre auch, dass Versammlung eine geheime Wahl beschließt. Viel Erfolg! Jada Wasi
Dine
Beiträge: 7
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Re: korrekter Ablauf Wahlvorstandswahl

Beitrag von Dine »

Hallo Jada Wasi,

vielen Dank für die Ausführungen!
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