Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

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Bodie
Beiträge: 9
Registriert: Montag 9. Januar 2023, 16:14

Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von Bodie »

Hallo allerseits!

Aus einem Meeting mit HR hat sich für mich als Vertrauensperson eine Frage zum Verständnis von §164 Abs. 1 ergeben. Die Voraussetzungen sind folgende:

  • Bei uns wird in der Privatwirtschaft (AG ohne Tarifbindung) die 5-%-Quote nicht erreicht.
  • Die Quote beschäftigter Schwerbehinderter stagniert, und besondere Bemühungen, Schwerbehinderte einzustellen, gibt es nicht.
  • Meldungen offener Stellen an die AfA erfolgen nicht.
Wie ist die Formulierung im §164 Abs 1 in den Sätzen 1 und 2 zu verstehen? Besteht eine Pflicht des AG zur Meldung? Wenn ja, wo (regional o. bundesweit; spezielle Abteilung) und in welcher Form (jede Stelle separat; Listen in einem bestimmten Turnus)? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn der AG bewusst von einer Meldung offener Stellen an die AfA absieht?

Mit der Suche habe ich keine jüngeren Beiträge zum Thema gefunden, und bin daher auf die aktuelle Rechtsauslegung gespannt.


Dank vorab und

viele Grüße

Bodie
matthias.günther
Beiträge: 282
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

der AG ist grundsätzlich verpflichtet, i. S. v. § 164 Abs. 1 S. 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.
Diese Anfrage muss möglichst konkret an die für den Sitz des Betriebes zuständige Agentur erfolgen, z. B. per Mail, unter Beifügung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Ob die Agentur dann geeignete Bewerber benennen kann, ist eine andere Frage.
Die Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit stellt eine Pflichtverletzung des AG dar und kann eine Benachteiligung wegen der Behinderung nach AGG darstellen. Schadensersatzforderungen hätten in dem Fall gute Karten.

Welche Begründung gibt denn der AG an, dass er die Meldung an die Agentur unterlässt?

VG aus dem Integrationsamt
albarracin
Beiträge: 162
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von albarracin »

Hallo,

die Bemühungen der AA zur Vermittlung schwerbehinderter/gleichgestellter sind wohl regional sehr unterschiedlich. wir haben zB in den 19 Jahren, in denen ich SBV bin, erst zwei Vorschläge bekommen.

Grundsätzlich gilt:

1. § 164 Abs. 1 Satz 1 gilt für den AG zwingend ohne Ausnahmen. Der Gesetzestext ist eindeutig. Das BAG hat diese Pflicht ausdrücklich bejaht: https://openjur.de/u/171220.html

2. Die Meldung hat bei der örtlich zuständigen AA zu erfolgen.

3. Gem. § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX hat der AG "frühzeitig" zu melden. Die AA muß ausreichend Zeit haben, die Stellenbeschreibung zu prüfen und Vorschläge zu machen.

4. Die Verletzung dieser Pflicht ist (leider) im SGB IX nicht straf- oder Bußgeldbewehrt. Allerdings ist eine Nichtmeldung ein Indiz für Diskriminierung im Sinne des § 7 AGG.

Die Rechtslage ist seit Jahren gefestigt, da gibt es nichts grundsätzlich Neues, wie Dir auch ein Blick in die einschlägige Fachkommentierung zeigen würde.

Edit: Herr Günther war etwas schneller
&tschüß
Wolfgang
matthias.günther
Beiträge: 282
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von matthias.günther »

Hallo albarracin,
danke für die Ergänzung :)
Bodie
Beiträge: 9
Registriert: Montag 9. Januar 2023, 16:14

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von Bodie »

Hallo Herr Günther,

erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung!

Von den Verantwortlichen im HR wurde erklärt, dass die bereits erfolgten Versuche mit Meldungen an die AfA keine akzeptablen Vermittlungsvorschläge zum Ergebnis hatten. Der Aufwand, die ungeeigneten Bewerber zu sichten und die Absagen zu übermitteln, sei nicht zu vertreten gewesen.

Ich werde die Darstellung aus den Antworten hier im Forum im nächsten Termin mit der Geschäftsführung vortragen, damit sich alle der möglichen Konsequenzen dieser Vorgehensweise bewusst sind.


Viele Grüße

Bodie
MatthiasOtto
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 25. März 2022, 16:14

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Beitrag von MatthiasOtto »

Hierzu noch eine aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 23. April 2024, 3 Sa 556/22), Leitsatz 2:

Übermittelt der private Arbeitgeber zwar eine Stellenanzeige der Bundesagentur für Arbeit und lässt diese auf der dortigen Jobbörse veröffentlichen, erteilt jedoch keinen betreuten Vermittlungsauftrag an die nach § 187 Abs. 4 SGB IX eingerichtete besondere Stelle der Bundesagentur, verstößt er gegen die Verpflichtungen aus § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei öffentlichen Arbeitgebern. Der Verstoß löst die Vermutungswirkung einer Benachteiligung wegen der Behinderung nach § 22 AGG aus.

Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/du ... 40423.html
jada.wasi
Beiträge: 356
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

LAG Düsseldorf, 23.04.2024, 3 Sa 556/22

Beitrag von jada.wasi »

Die vom LAG zugelassene Revision ist beim BAG anhängig_unter dem Aktenzeichen: 8 AZR 123/24.

„Märchenstunde“
Die pausch. Schutzbehauptung der Beklagten, dass vorgeblich „zweifelhaft“ sei, wonach auch ein privater Arbeitgeber zu einem betreuten „Vermittlungsauftrag“ verpflichtet ist, widerspricht offensichtlich dem klaren Wortlaut des § 164 Absatz 1 SGB IX nach ganz h.M. (vormals: § 81 Abs. 1 SGB IX 2001), da natürl. auch Privatunternehmer „Arbeitgeber“ sind und das schon seit_ewigen Zeiten u.a. im Sinne des § 164 SGB IX.

LAG Rheinland-Pfalz
Vergleiche ausführlich zu privatem Arbeitgeber auch Diskussion 2013 - 2023 auch für private Arbeitgeber; LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 – 6 TaBV 10/10 – Rechtsbeschwerde eingestellt durch das BAG vom 24.1.2011, 7 ABR 66/10 (Zustimmungsverweigerung Betriebsrat wg nicht ordnungsgemäßer Beauftragung Bundesagentur für Arbeit). Der Fehlbeschluss des ArbG Mainz wurde vom LAG auf Beschwerde des Betriebsrats rkr. aufgehoben und alle Anträge des Arbeitgebers „zurückgewiesen“. Gruß Jada Wasi
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