Guten Abbend, kann mir jemand sagen ob es für folgenden Paragraphen 167 Satz2 klein 2 einen Vordruck gibt?
Und wenn ja wo mann ihn bekommt.
Und wenn nicht was muss in einer Handschriftlichen Fassung alles darin Enthalten sein.
Vordruck
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Re: Vordruck
Hallo,
da es hier wohl um § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX und die Hinzuziehung einer "Vertrauensperson eigener Wahl" geht, sollte m. E. eine Ergänzung bestehender, im jeweiligen Betrieb bereits verwendeter Vordrucke ausreichend sein. Z. B. im Rückantwortschreiben zur Zustimmung oder Ablehnung des Beschäftigten zum BEM, wo regelmäßig eine Auswahlmöglichkeit bestehen sollte.
da es hier wohl um § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX und die Hinzuziehung einer "Vertrauensperson eigener Wahl" geht, sollte m. E. eine Ergänzung bestehender, im jeweiligen Betrieb bereits verwendeter Vordrucke ausreichend sein. Z. B. im Rückantwortschreiben zur Zustimmung oder Ablehnung des Beschäftigten zum BEM, wo regelmäßig eine Auswahlmöglichkeit bestehen sollte.
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Re: Vordruck
Hallo,
die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens unterliegt von A-Z der erzwingbaren Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen. Dabei können und sollten auch Formulare bzw. Standardschreiben mit geregelt werden.
die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens unterliegt von A-Z der erzwingbaren Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen. Dabei können und sollten auch Formulare bzw. Standardschreiben mit geregelt werden.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Vordruck zum BEM?
Kurze Ergänzung am Rande:§ 167 Abs. 2 SGB IX hat geschrieben:2Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.
Es wird kein Antrag und auch kein Formular benötigt, um zusätzlich eine Person des Vertrauens eigener Wahl zum BEM hinzuzuziehen.Vielmehr hat der Arbeitgeber von sich aus darauf hinzuweisen. Dazu wird seit 10. 06. 2021 auch keine Zustimmung bzw keine Genehmigung mehr benötigt wegen Rechtsänderung 2021: Folglich ist die gegenteilige veraltete frühere Rspr hinfällig! Sollte es noch gegenteilige Leitfäden, Formulare, Betriebsvereinbarungen etc. geben, welche dies nicht vorsehen oder gar ausschließen, wären diese insoweit null und nichtig! Details von Prof. Düwell in »Gute Arbeit« 6-7/2022 mit Beispielen: Dabei kann es sich um eine Person aus dem Betrieb oder um eine Person auẞerhalb des Betriebes handeln. Siehe dazu auch dieses BEM-Erklärvideo.
Beispiel
Das betrifft bspw. Beschäftigte mit Sprachbarrieren bei Migrationshintergrund, die jemand mitbringen, z.B. ihr gut_ausgebildetes / qualifiziertes und perfekt Deutsch sprechendes erwachsenes Kind – oder befreundeten mehrsprachigen Arbeitskollegen als Sprachmittler.
Anders ausgedrückt
Wie schon von matthias.günther geschrieben, hätten die BEM-Vordrucke eigentlich bereits längst seit drei Jahren 2021 aktualisiert werden müssen, so wie andernorts geschehen schon seit Jahren !!! Gruß Jada Wasi
Re: Vordruck
Danke euch für die Info