Liebes Forum,
wir eröffnen 10/24 eine neue Ergotherapeutenschule und aktuell laufen die Vorstellungsgespräche. Heute hat sich eine Bewerberin vorgestellt, die bereits 2x diese Ausbildung (Frankfurt, Speyer) begonnen hat und aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Sie würde gerne ab 10/24 bei uns diese Ausbildung beginnen (wir können nichts anrechnen, da wir erst starten und noch keine Klasse 2 und 3 haben). Dies würde ihr nichts ausmachen und ob ihre insgesamt 4,5 Jahre der Ausbildung angerechnet werden oder nicht - sie würde nochmal bei Klasse 1 beginnen. Die Beteiligten am Vorstellungsgespräch (Schulleiter, Verantwortliche, SBV und PR) sind sich nicht ganz sicher, ob sie der Ausbildung gewachsen ist. Sie bekommt nächste Woche eine Sonde zur Aufnahme von Nahrung gesetzt und kann einige Aufgaben der Ausbildung nicht umfänglich abdecken (ganzen Tag stehen, Arbeiten mit Maschinen und körpernahes Arbeiten), so zumindest ihre Aussage. Natürlich würden wir versuchen so gut es geht die Tätigkeiten ersetzen, aber die Ausbildungsinhalte zur Prüfung müssen ja erfüllt werden. Der Schulleiter hat noch keine Erfahrung, da alles neu ist und ist sich nicht ganz sicher, ob wir ihr einen Gefallen tun, wenn wir sie einstellen und können dann doch nicht alle Wünsche von ihr berücksichtigen. Unser Haus ist da sehr umsichtig, aber um zur Prüfung zugelassen zu werden, kann man nicht alle Felder umschiffen. Wir würden unser möglichstes geben. Nächste Woche findet das Entscheidungsgespräch statt und ich wollte vorher noch etwas Rat einholen, damit ich die Bewerberin optimal vertreten kann. Aktuell hat sie noch keinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, den wollte sie nach einsetzen der Sonde Mitte April stellen. Bin ich da überhaupt schon im Boot? Um auf Nummer sicher zu gehen, bin ich als SBV bei allen Gesprächen dabei.
Danke für eure Rückmeldung schon mal vorab.
LG Melanie Haber, stv. SBV
Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
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Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Hallo,Melanie Haber hat geschrieben: ↑Donnerstag 4. April 2024, 11:21 Aktuell hat sie noch keinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Bin ich da überhaupt schon im Boot?
derzeit m.E. kein Fall des § 165 Satz 3 SGB IX, da (noch) nicht anerkannt, daher auch keine SBV-Beteiligung. Gruß Jada Wasi
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Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Vielen Dank Jada Wasi, das war auch mein Gedanke. Trotzdem finde ich es gut, dass wir in die Beratung eingebunden werden. Sonst hätte diese Frau wahrscheinlich gar keine Chance. Mal sehen, wir sind im Boot mit dem Personalrat und wenn sie nicht für unser Haus in Frage kommt, dann kann ich da auch mitgehen und rechtlich haben wir ja keinen Auftrag.
LG
Melanie Haber
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Melanie Haber
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Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Hallo,
datenschutzrechtlich ist es allerdings äußerst bedenklich, wenn die SBV an Gesprächen von Beschäftigten teilnimmt, für die sie nicht zuständig ist und somit geschützte Informationen erlangt, die sie nichts angehen.
datenschutzrechtlich ist es allerdings äußerst bedenklich, wenn die SBV an Gesprächen von Beschäftigten teilnimmt, für die sie nicht zuständig ist und somit geschützte Informationen erlangt, die sie nichts angehen.
&tschüß
Wolfgang
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Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Vielleicht zur Erklärung: In unserem Bewerberportal können die Kandidat*innen freiwillig ein Kreuz setzen bei einem Feld, dass heißt "Schwerbehinderung". Diese Kandidatin hat das getan und erst im Gespräch kam raus, dass sie noch keinen Antrag gestellt hat und dies erst nach ihrer OP tun wird. Meine Kollegen können somit gar nichts dafür, dass ich als SBV eingeladen wurde. Ich war in Doppelfunktion noch zusätzlich als Personalrat mit dabei.
Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Dieses Bewerberportal ist suboptimal:Melanie Haber hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2024, 12:40 In unserem Bewerberportal können die Kandidat*innen freiwillig ein Kreuz setzen bei einem Feld, das heißt "Schwerbehinderung". Diese Kandidatin hat das getan und erst im Gespräch kam raus, dass sie noch keinen Antrag gestellt hat …
Ich würde evt in diesem Portal „Schwerbehinderung“ durch „anerkannte Schwerbehinderung“ ersetzen – um von vornherein solche „Missverständnisse“ auszuschließen.
Nachweis eines GdB sei allerdings nicht erforderlich gemäß BAG-Ansicht, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, Rn. 37, sofern eine „Schwerbehinderung“ geltend gemacht wird gemäß Sinn und Zweck des § 165 SGB IX, so das BAG Gruß Jada Wasi
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Re: Vorstellungsgespräche Ausbildungsplatz
Der Hinweis ist super. Ich gebe es an unsere Personalabteilung weiter. Vielleicht kann man an der Einstellung etwas verändern bzw. hinzufügen. Ebenso, dass man bei der Einladung die Unterlagen anfragt, die die Schwerbehinderung nachweißen.
LG
Melanie Haber
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