Beteiligung der SBV vor Abmahnung eines SB

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apricot_parakeet
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 25. Januar 2024, 10:08

Beteiligung der SBV vor Abmahnung eines SB

Beitrag von apricot_parakeet »

Guten Tag,
die Pers.Abt. forderte mich zur Abgabe einer Stellungnahme zur Abmahnung eines Kollegen wg. Nichtleistung (Ablage) auf.

Da der Kollege im Urlaub ist habe ich eine Fristverlängerung beantragt, da ich ihn nicht befragen kann. Keine Antwort der Pers.Abt.
Erinnerung an die Per.Abt. mit der Bitte mir in die Vermerke des Amtes in dem der Kollege tätig ist Einsicht zu geben... Wieder keine Antwort der Pers.Abt.

Daraufhin habe ich mich selbst im betroffenen Amt informiert und eine Stellungnahme (zur Fristeinhaltung!) unter dem Hinweis abgegeben, dass ich mich selbst um Informationen gekümmert habe, aber nur eine Partei befragen konnte.

Für den Kollegen steht noch ein nicht abgeschlossenes BEM-Verfahren und ein gestellter Versetzungsantrag an. Dieses habe ich auch in der Stellungnahme angemahnt.

Leider tut die Per.Abt. nichts... Wie kann man die Pers.Abt. zum Arbeiten bringen?

Besten Gruß an alle...
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Beteiligung der SBV vor Abmahnung eines SB

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

Abmahnung bedeutet Gefährdung des Arbeitsverhältnisses.
Daher muss der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX einleiten, wobei die SBV zwingend eingeschaltet werden muss. Außerdem das Integrationsamt.
Bleibt der Arbeitgeber untätig, greift a) das Überwachungsrecht der SBV nach § 178 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IX und b) die Möglichkeit, vom Initiativrecht des § 178 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Gebrauch zu machen, nämlich zur Einleitung präventiver Maßnahmen - in dem Fall gegenüber dem Arbeitgeber.
Sie können beim Arbeitgeber die Einleitung des Präventionsverfahrens also einfordern.
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