Strategisches Vorgehen

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Bruce
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Strategisches Vorgehen

Beitrag von Bruce »

Guten Tag zusammen,
ich bin Akademiker, habe eine MdE von 100 % und bin seit weit über 20 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt, lange Zeit auch erfolgreich in leitender Funktion, die ich mehr oder weniger freiwillig abgegeben habe. Ich erledige meine Arbeiten (soweit sie meinem Aufgabenbereich zuzuordnen sind) grundsätzlich jederzeit in hervorragender Quantität und Qualität. Hierzu gibt es auch schriftliche Rückmeldungen mit Dank für die Unterstützung etc. Meine fachliche Qualifikation steht außer Zweifel. Auch sonst habe ich mir nichts vorzuwerfen.
Die Situation entwickelt sich nun dahingehend, dass das Unternehmen (mein Vorgesetzter, höchste Führungsebene) mich mit Aufgaben beschäftigen will, die aus meiner Sicht weit unter meinen Fähigkeiten liegen. Das wären wohl auch Aufgaben, die auch Kollegen erledigen würden, die gerade einmal wenige Wochen dabei sind.
Informationen zum UN:
- industrienaher Dienstleister mit einigen hundert MA
- kein BR, keine gewerkschaftliche Organisation
- keine Schwerbehindertenvertretung

Hier kommt dazu, dass mein Vorgesetzter auch gern die Verantwortung für mich abgeben möchte. Der potenzielle neue Vorgesetzte wäre hierarchisch unter meinem ursprünglichen Vorgesetzten angesiedelt, was entsprechend auch für mich einen – aus meiner Sicht ungerechtfertigten – Abstieg bedeuten würde.

Es gibt hier eine Fülle an Details, die die Situation schwieriger machen und auf die ich hier aus Platzgründen nicht eingehen kann. Mag auch sein, dass ich hier die Situation falsch einschätze und Probleme sehe, wo keine sind.
Wenn ich mich sofort durch einen Anwalt vertreten lassen würde, würde das aus meiner Sicht die Fronten sofort massiv verhärten. Für mich stellt sich die Frage, wie ich im Vorfeld strategisch vorgehen kann, um meine Position möglichst stark zu gestalten. Irgendwann/irgendwie werden wir wohl verhandeln. Allgemeinen anwaltlichen Rat habe ich bereits eingeholt. Wäre es hier beispielsweise sinnvoll, schon im Vorfeld der Gespräche Kontakt mit dem zuständigen Integrationsamt aufzunehmen, die Situation zu schildern und mir Rückhalt zusichern zu lassen? Oder zunächst mit dem Integrationsfachdienst vor Ort?

Besten Dank für eine Rückmeldung.
Ich vermute, dass ich abhängig von den Antworten noch einige weitere Fragen habe.


PS: Ich habe hier mittlerweile durchaus das Gefühl, dass mir mein "Harmoniebedürfnis" im Weg steht, sprich: meine unzureichende Konfliktbereitschaft. Andererseits habe ich bereits mit zwei Anwälten gesprochen und bei beiden nicht das Gefühl gehabt, dass sie den Konflikt in Gänze erfassen und mir die richtigen Ratschläge geben. Einer riet mir pauschal zur Klage, ohne aber aufzuzeigen, wie es im Anschluss weitergehen könnte.
Zuletzt geändert von Bruce am Sonntag 5. März 2023, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
albarracin
Beiträge: 158
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Strategisches Vorgehen

Beitrag von albarracin »

Hallo,
eine MdE von 100 %
MdE oder GdB (Grad der Behinderung) ?
&tschüß
Wolfgang
Bruce
Beiträge: 19
Registriert: Montag 22. Februar 2021, 22:50

Re: Strategisches Vorgehen

Beitrag von Bruce »

Hallo albarracin,
sorry, für mich war GdB und MdE dasselbe.
Das ist der Grad der Behinderung im Schwerbehinderten-Ausweis, also GdB.
Gruß
Bruce

PS: DANKE für deine Rückmeldung am Sonntag!
albarracin
Beiträge: 158
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Strategisches Vorgehen

Beitrag von albarracin »

hallo,

der wichtigste "strategische" Punkt ist, nichts ohne rechtliche Prüfung zu unterschreiben, was in irgendeiner Form mit Aufgaben, Vergütung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Dingen zu tun hat.
Denn im deutschen Arbeitsrecht lassen sich zentrale Schutzvorschriften aushebeln, wenn die Parteien "im gegenseitigen Einvernehmen" arbeitsvertragliche Änderungen unterschreiben.
Wenn der Arbeitgeber einseitig arbeitsvertragliche Änderungen durchsetzen will, hat er nur das rechtliche Instrument der sog. "Änderungskündigung" gem. § 2 KSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

Auch für eine Änderungskündigung muss der AG die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ein Beschäftigter kann sich ggfs. auch mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung wehren - selbst dann, wenn das Integrationsamt zugestimmt hat.
Als "niederschwelligere" Maßnahme im Vergleich zu einem Anwalt ist die Kontaktaufnahme zum örtlich zuständigen Integrationsfachdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst
empfehlenswert.
&tschüß
Wolfgang
Bruce
Beiträge: 19
Registriert: Montag 22. Februar 2021, 22:50

Re: Strategisches Vorgehen

Beitrag von Bruce »

Hallo albarracin,
danke erneut.
Ja, das mit dem "Nichts unterschreiben!" ist mir auch bewusst. Aber es war hilfreich, da noch einmal drauf hinzuweisen.
Wir hatten zuletzt eine Situation, bei der mein Vorgesetzter gerade zu panisch darauf gedrängt hat, ein entsprechendes Schreiben fertigzustellen. Das konnte ich gerade so noch "umbiegen".
Ich habe auch schon Termine mit dem Integrationsfachdienst gehabt. Aber ich muss ehrlich sagen, dass ich die nicht als sonderlich hilfreich empfunden habe. Man ist dort mit Behinderten, die eine hohe fachliche Qualifikation haben und selbstverständlich auf einer dieser entsprechenden Beschäftigung und Behandlung bestehen und dazu auch den Konflikt mit der Geschäftsleitung nicht scheuen, nicht wirklich vertraut. Das war zumindest mein Eindruck.
Aber – wie erwähnt – fand ich auch den Austausch mit Anwälten nicht wirklich als befruchtend. Natürlich drängt sich da der Verdacht auf: Vielleicht liegt's auch bloß an mir.
Ich schau mir jetzt erst einmal die Links an ....
VG
Bruce
Bruce
Beiträge: 19
Registriert: Montag 22. Februar 2021, 22:50

Re: Strategisches Vorgehen

Beitrag von Bruce »

Ich halte dann hierzu fest, dass ein Ansprechen des Integrationsamts im Vorfeld nicht empfohlen wird. Stattdessen wäre es u. U. sinnvoll, sich an den Integrationsfachdienst vor Ort zu wenden. Ich vermute, dass der AG zunächst einfach in den Raum stellen wird, dass ein geänderter AV unterschrieben wird und den Weg der Änderungskündigung später gehen wird.
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