Wir haben folgende Daten für die Wahl festgelegt:
06.09. Aushang und Versand der Einladung zur Online-Wahlversammlung
06.10. Online-Wahlversammlung
06.10. bis 04.11. Briefwahl
06.11. Stimmauszählung
Einer unserer schwerbehinderten Mitarbeiter geht zum 31.10. in den Ruhestand.
Darf er an der Wahlversammlung teilnehmen?
Darf er noch an der Briefwahl teilnehmen?
Danke schon im Voraus
Peter
Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung
Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung?
Spannende Frage:Darf er an der Wahlversammlung teilnehmen?
Darf er noch an der Briefwahl teilnehmen?
(06.10. bis 04.11. Briefwahl)
Meines Erachtens 2x nein – weil ja an diesem „Wahltag“ (Abgabefrist), also dem „Abschluss der Wahl“ – schon im Ruhestand. Da feststeht, dass er nicht wählen darf, darf er auch nicht vorschlagen auf digit. Wahlversammlung. Wäre Abgabefrist schon am Mo, 31.10.2022, dann dürfte er wohl mitwählen. Wäre zwar ziemlich sinnfrei, das folgt aber aus der schematischen Stichtagsregelung. So oder so zählt er aber m.E. nicht mit nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Hier der Direktlink zu den BIH-Formularen mit Diskussion dazu zu_einigen noch nicht ganz stimmigen BIH-Formularen (Merkblatt, Erklärung, Niederschrift ≠ plausibel).
Zur „vorläufigen“ Ruhestandsversetzung von Beamten siehe auch hier die „Ansicht“ des ArbG Nürnberg.Einer unserer schwerbehinderten Mitarbeiter geht zum 31.10. in den Ruhestand.
Vermutlich ein Tippfehler – weil dieser 06.11.2022 ein Sonntag ist laut Kalender? Gruß Jada Wasi06.11. Stimmauszählung
Zuletzt geändert von jada.wasi am Freitag 23. September 2022, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung
Hallo Jada Wasi,
Danke für die Antwort. Ich lass ihn nicht mit wählen
Danke für die Antwort. Ich lass ihn nicht mit wählen