Hallo zusammen,
anbei Formulierung in der Wahlmitteilung des Wahlvorstandes :
Wenn Sie sich als Kandidat/in aufstellen lassen, senden Sie bitte ein
entsprechendes Schreiben an die Personalabteilung.
Der/Die Kandidat/in mit den meisten Stimmen wird die Vertrauensperson
(Schwerbehindertenvertretung ) unserer schwerbehinderten Mitarbeiter/innen.
Stellvertreter/in wird automatisch der/die Kandidat/in mit der zweithöchsten Stimmzahl.
Ist dies Art der Wahl zulässig ? Muss nicht der Vorsitzende und der Stellvertreter einzeln gewählt werden ?
Formulierung Wahlvorschläge
Desinformation: „Wahlmitteilung“ nichtig!
Gemeint wohl förmliches „Wahlausschreiben“?anbei Formulierung in der Wahlmitteilung des Wahlvorstandes
Oder eigenes Wahlverfahren nach Gutdünken?
Dieses wirre »Konstrukt« erscheint klar nichtig!
Überhaupt ist das Handlung – die es nicht gibt.
Hier ist m. E. ein Eilantrag beim ArbG geboten.
Nein!! Reine Desinformation = angreifbar!!Wenn Sie sich als Kandidat/in aufstellen lassen, senden Sie bitte ein entsprechendes Schreiben an die Personalabteilung ….. Ist diese Art der Wahl zulässig?
Das ist alles nur wirr an Wahlordnung vorbei.
Die Mitteilung ist 100 % wahlrechtlicher Müll.
Hier gibt es zum Wahlverfahren Lehrvideos.
Hier alle BIH-Formulare zur förmlichen Wahl
Zu Wahlvorschlägen, die aber nicht an Personalabteilung zu richten sind, sondern beim Wahlvorstand einzureichen sind (jeweils mit Zustimmung der Bewerber) nach Maßgabe der SchwbVWO, siehe BIH-Formulare.
Richtig! Vgl. die Nr. 5 BIH-Muster Wahlausschreiben wie folgt: „Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“Muss nicht der Vorsitzende und der Stellvertreter einzeln gewählt werden?
Einen „Vorsitzenden“ gibt es jedoch nicht. Gemeint wohl Vertrauensperson, oder? Von diesem „Wahlvorstand“ ist offensichtlich niemand geschult – oder? BIH-Broschüre online mit Formularen, Stand: 05.2022, gibts hier. Zwei Wahlgänge bedeutet bspw. auch, dass jeder für beide Wahlgänge kandidieren darf und nicht nur für einen so wie_hier, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und Nr. 8 SchwbVWO
Gruß Jada Wasi