Hallo,
ich bin in der Privatwirtschaft beschäftigt.
Hier im Forum wurde die Ablehnung zur Durchführung eines BEM durch den Arbeitnehmer
bereits thematisiert ich habe aber trotzdem noch kein abschließendes Ergebnis finden können.
Ist im Falle einer Ablehnung des Arbeitnehmers zur Durchführung eines BEM diese dann als kündigungsneutral zu betrachten
( BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 170/10 ) und hat somit bei einem Arbeitsgerichtsverfahren keine negativen Auswirkungen für ihn oder gibt es inzwischen eine andere Rechtsauffassung hierzu ?
BEM Ablehnung durch Arbeitnehmer
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Re: BEM Ablehnung durch Arbeitnehmer
Hallo!
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Zeitablauf wiederholt durchzuführen oder dem Betroffenen jedenfalls neu anzubieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn der Betroffene die Durchführung eines BEM in der Vergangenheit abgelehnt hatte. Das BEM muss zeitnah vor Ausspruch der Kündigung
durchgeführt werden, da es ansonsten seinen Zweck nicht erfüllt.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016 – 13 Sa 356/16
Wurde das BEM vom Arbeitnehmer endgültig abgelehnt? Nur in diesen Fällen ist das Verhalten des AN kündigungsneutral. Er kann dann im Prozess substantiiert behaupten, der AG hätte ihm konkrete Alternativen anbieten müssen.
Zu den einzelnen Fallkonstellationen im BEM und deren Auswirkungen auf das arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren ausführlich:
Beseler, Lothar, "Betriebliches Eingliederungsmanagement aus arbeitsrechtlicher Sicht", Rieder-Verlag, 9. Aufl. 2020, S. 165 f.
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Zeitablauf wiederholt durchzuführen oder dem Betroffenen jedenfalls neu anzubieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn der Betroffene die Durchführung eines BEM in der Vergangenheit abgelehnt hatte. Das BEM muss zeitnah vor Ausspruch der Kündigung
durchgeführt werden, da es ansonsten seinen Zweck nicht erfüllt.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016 – 13 Sa 356/16
Wurde das BEM vom Arbeitnehmer endgültig abgelehnt? Nur in diesen Fällen ist das Verhalten des AN kündigungsneutral. Er kann dann im Prozess substantiiert behaupten, der AG hätte ihm konkrete Alternativen anbieten müssen.
Zu den einzelnen Fallkonstellationen im BEM und deren Auswirkungen auf das arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren ausführlich:
Beseler, Lothar, "Betriebliches Eingliederungsmanagement aus arbeitsrechtlicher Sicht", Rieder-Verlag, 9. Aufl. 2020, S. 165 f.