Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.03.2021 https://openjur.de/u/2336708.html zur Kürzung des Erholungsurlaubes bei Kurzarbeit Null entschieden. Danach gilt für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit "Null" keine Arbeitspflicht haben, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen.. Das LAG setzte sich auch mit Europäischen Recht auseinander. Nach der Rechtsprechung des EuGH entstehe während einer Kurzarbeitsphase Null der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht.
Die Frage wäre nun, was kann das für Auswirkungen auf den Zusatzurlaub nach dem SGB IX haben? Gibt es hierzu Meinungen?
Viele Grüße
Christian Vedder
Kürzung Zusatzurlaub bei Kurzarbeit Null
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Re: Kürzung Zusatzurlaub bei Kurzarbeit Null
Hallo Herr Vedder,
da der Zusatzurlaub das rechtliche Schicksal des Grundurlaubs teilt, könnte ich mir entsprechende Auswirkungen der von Ihnen genannten Rechtsprechung auf den Zusatzurlaub (leider) durchaus vorstellen...
da der Zusatzurlaub das rechtliche Schicksal des Grundurlaubs teilt, könnte ich mir entsprechende Auswirkungen der von Ihnen genannten Rechtsprechung auf den Zusatzurlaub (leider) durchaus vorstellen...