Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nächste Woche einen Termin wegen der "Rechten und Pflichten" wegen meiner Schwerbehinderung bei unserer SBV. Die SBV verlangt von mir nun, den Änderungsbeischeid und die Begründung des ZBFS vorzulegen.
Kann die SBV den Änderungsbescheid und die Begründung des ZBFS verlangen?
Muss ich diesen Bescheid bei der SBV vorlegen?
Was wird bei den "Rechten und Pflichten" der SBV gemacht?
Über eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ruby
Vorlage Änderungsbescheid bei SBV
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Vorlage Änderungsbescheid bei SBV
Guten Tag,
die SBV ist eine gesetzliche, gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten eines Betriebs. Um Ihren Aufgaben nachkommen zu können, benötigt die SBV auch die Angaben zu den anerkannten Behinderungen, da es immer wieder darum geht, ob Einschränkungen "behinderungsbedingt" sind.
Ich vermute stark, daß die SBV hier nicht ultimativ "verlangt" hat, sondern um die Überlassung einer Bescheidkopie gebeten hat.
Verlangen kann die SBV derartige Angaben natürlich nicht, aber es ist sinnvoll, der SBV dies zu überlassen.
Die SBV unterliegt einer strengen gesetzlichen Schweigepflicht, die auch ggü. allen anderen betrieblichen Akteuren gilt. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie die SBV gezielt auf das Thema Datenschutz ansprechen.
Was Ihre SBV speziell bei "Rechten und Pflichten" anspricht, weiß ich natürlich nicht. Aber normalerweise sollte es eine Darstellung der persönlichen, gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch die SBV.
die SBV ist eine gesetzliche, gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten eines Betriebs. Um Ihren Aufgaben nachkommen zu können, benötigt die SBV auch die Angaben zu den anerkannten Behinderungen, da es immer wieder darum geht, ob Einschränkungen "behinderungsbedingt" sind.
Ich vermute stark, daß die SBV hier nicht ultimativ "verlangt" hat, sondern um die Überlassung einer Bescheidkopie gebeten hat.
Verlangen kann die SBV derartige Angaben natürlich nicht, aber es ist sinnvoll, der SBV dies zu überlassen.
Die SBV unterliegt einer strengen gesetzlichen Schweigepflicht, die auch ggü. allen anderen betrieblichen Akteuren gilt. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie die SBV gezielt auf das Thema Datenschutz ansprechen.
Was Ihre SBV speziell bei "Rechten und Pflichten" anspricht, weiß ich natürlich nicht. Aber normalerweise sollte es eine Darstellung der persönlichen, gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch die SBV.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Vorlage Änderungsbescheid bei SBV
Vielen Dank für die Antwort,
leider kann man unserer SBV nicht trauen, denn diese Leute werden vom Betrieb bezahlt und arbeiten auch für den Betrieb
und nicht für die Schwerbehinderten. Ich möchte nicht, dass im Ernstfall die Personalabteilung den Bescheid mit den
Begründungen zu Händen bekommen. Wie sicher die Dokumente sind und die Schweigepflicht bei der SBV in unserem Betrieb
ist, kann da keiner garantieren. Eine Hilfe bei Problemen im Betrieb bekommt man von unserer SBV nicht!!
Die SBV ist zwar gewählt worden, aber wie gut diese Leute sind und wie gut sich diese dann für die Schwerbehinderten einsetzen kontrolliert keiner!
Gruß ruby
leider kann man unserer SBV nicht trauen, denn diese Leute werden vom Betrieb bezahlt und arbeiten auch für den Betrieb
und nicht für die Schwerbehinderten. Ich möchte nicht, dass im Ernstfall die Personalabteilung den Bescheid mit den
Begründungen zu Händen bekommen. Wie sicher die Dokumente sind und die Schweigepflicht bei der SBV in unserem Betrieb
ist, kann da keiner garantieren. Eine Hilfe bei Problemen im Betrieb bekommt man von unserer SBV nicht!!
Die SBV ist zwar gewählt worden, aber wie gut diese Leute sind und wie gut sich diese dann für die Schwerbehinderten einsetzen kontrolliert keiner!
Gruß ruby
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Vorlage Änderungsbescheid bei SBV
Guten Tag,
die Weitergabe von Daten - erst recht medizinischen - von der SBV an den AG ist ein Vergehen bzw. eine Straftat.
Und eine SBV ist halt immer nur so gut wie die Kandidat*innen, die sich zur Wahl stellen und die Wähler, die dann wählen.
Die SBV muß mindestens 1x jährlich auf der SBV-Versammlung Rechenschaft ablegen.
Wenn man mit der Arbeit der SBV unzufrieden ist, dann kann man sich ja selber zur Wahl stellen und es besser machen.
die Weitergabe von Daten - erst recht medizinischen - von der SBV an den AG ist ein Vergehen bzw. eine Straftat.
Und eine SBV ist halt immer nur so gut wie die Kandidat*innen, die sich zur Wahl stellen und die Wähler, die dann wählen.
Die SBV muß mindestens 1x jährlich auf der SBV-Versammlung Rechenschaft ablegen.
Wenn man mit der Arbeit der SBV unzufrieden ist, dann kann man sich ja selber zur Wahl stellen und es besser machen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang