An welchem Ort kann ein BEM-Gespräch geführt werden?

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arh3

An welchem Ort kann ein BEM-Gespräch geführt werden?

Beitrag von arh3 »

Es besteht Einigkeit, dass ein BEM-Angebot so frühzeitig wie möglich, also auch schon während der noch andauernden AU, gemacht werden soll/muss. Es besteht auch Einigkeit, dass das BEM-Gespräch in ruhiger, stressfreier, vertraulicher, angenehmer, wertschätzender Atmosphäre geführt werden soll. Aber WO ist dieser Gesprächs-Ort? Ist das ein Ort im Einflussbereich des Arbeitgebers (Arbeitsplatz des Erkrankten, Besprechungsraum)? Kann das auch das Wohnzimmer des Erkrankten sein? Oder ein Besprechungsraum in der Nähe des Aufenthaltsortes des Erkrankten (z. B. in der Rehaklinik, die 200km vom Arbeitsort entfernt liegt)? Oder kann der Erkrankte verpflichtet werden, zum BEM-Gespräch an einen festgelegten Ort zu kommen, der für alle Beteiligten komfortabel zu erreichen ist?

Konkret befindet sich der erkrankte AN derzeit 250km von seiner Dienststelle entfernt in einer Reha-Einrichtung. Der Arbeitgeber hat ein BEM-Gespräch angeboten, der Erkrankte hat das Angebot angenommen. Jetzt geht es also um Termin und Ort. Ich als SBV habe vorgeschlagen, das Gespräch möglichst zeitnah in der Rehaklinik zu führen und nicht zu warten, bis der Erkrankte wieder zuhause (und damit in Arbeitsplatznähe) ist. Der Arbeitgeber scheut die Kosten (Zeit und Reisemittel), die für zwei Personen anfallen, um den Erkrankten vor Ort zum BEM-Gespräch zu treffen. Ich halte dagegen, dass unnötig Zeit für die Planung und Umsetzung einer BEM-Maßnahme verloren geht, wenn wir die Rückkehr des Erkrankten abwarten.
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: An welchem Ort kann ein BEM-Gespräch geführt werden?

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

sofern nicht der Ort und damit zusammenhängende organisatorische Fragen im Rahmen der Mitbestimmung verbindlich geklärt sind, sehe ich in der Literatur keinerlei Verpflichtung des AG, ein BEM außerhalb seiner eigentlichen Räumlichkeiten durchzuführen.
Ein "BEM-Gespräch" in einem Ort ca. 250Km Entfernung durchzuführen, dürfte ein AG regelmäßig als unverhältnismäßig bzw. unzumutbar zurückweisen können.

Es sprechen aber auch sachliche Gründe gegen ein derartiges BEM-Gespräch in einer Reha-Klinik. Denn zum einen ist es (auch aus meiner eigenen praktischen Erfahrung) sehr wohl möglich, im Zusammenwirken mit dem klinikeigenen Sozialdienst ein BEM nach Abschluß der Reha intensiv vorzubereiten.
Zum anderen spricht auch vieles dafür, erst einmal den vollständigen Reha-Abschlußbericht mit den Ausführungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit abzuwarten und diesen nach Möglichkeit zumindest dem Betriebsarzt und idealerweise auch der SBV zur Verfügung zu stellen als irgendwelche "Schnellschüsse" auf Verdacht zu beschließen.
&Tschüß
Wolfgang
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