Guten Tag, ich schreibe hier für meinen Ehemann, der im März dieses Jahres erkrankte. Als er nach über zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit, davon ca. 15 Jahre als Abteilungsleiter, nach zweiwöchiger grippaler Erkrankung seine Arbeit wieder aufnehmen wollte, nahm man ihm seine Schlüssel weg und setzte ihn mit sofortiger Wirkung in eine andere Abteilung um.
Daraufhin erlitt er einen schweren Schock und drohte seinen Suizid an. Die näheren Umstände genauer zu schildern, würde hier zu weit führen. Mein Mann wurde psychologisch betreut und hat unterschiedlichste ärztliche Hilfe. Leider mussten wir auch anwaltlichen Rat hinzuziehen, da der Arbeitgeber ihn während der AU abmahnte. Die Abmahnung wurde zurückgezogen.
Inzwischen ist mein Mann mit 30 % schwerbehindert und durch das Arbeitsamt einem Scherbehinderten gleichgestellt. Das teilte er vor dem BEM-Gespräch der Firma mit. Ebenso die dazugehörigen Atteste seiner Ärzte.
Das aufgrund der langen Krankheit durch den Arbeitgeber anberaumte BEM musste vorerst verschoben werden. Nun fühlte sich mein Mann jedoch in der Lage dieses Gespräch durchzuführen und es fand vor wenigen Wochen statt. Auf sein eigenes Betreiben war der Betriebsarzt anwesend. Zu diesem Gespräch waren der Betriebsratsvorsitzende, der den Arbeitskonflikt auslösende Vorgesetzte, der Betriebsleiter und ein Vertreter der Personalleitung anwesend.
Das BEM-Gespräch artete sogleich in ein Personalgespräch aus. Die Betriebsleitung, der Vorgesetzte und (!) der Betriebsrat sagten, dass sie für ihn keinerlei Arbeit hätten. Es gäbe nur Schichtarbeit und körperlich schwere Arbeit, die mein Mann ja nun nicht mehr durchführen kann.
Die Personalleitung und der Betriebsarzt versuchten zu vermitteln und eine Lösung zu finden. Bis heute meldete sich der Betrieb nicht mehr und findet offenbar Gefallen daran, dass sein Mitarbeiter krank ist und keine Lohnfortzahlung besteht. Wie soll es nun weitergehen? Hier fand zum einen ein BEM-Gespräch ohne Ergebnis statt und zum anderen verweigert der Arbeitgeber meinem Mann die Rückkehr zum Arbeitsplatz, in dem er seiner Verpflichtung auf die Behinderung einzugehen, nicht nachkommt, obwohl mein Mann seine Arbeitskraft dem Betrieb anbietet.
Auf seinem "alten"Arbeitsplatz hätte er ohne Weiteres arbeiten können. Der Arbeitgeber hat bis heute die Umsetzung nicht begründet.