Hallo,
ich bin örtlicher Schwerbehindertenvertreter in einer Muttergesellschaft mit fünf Tochterunternehmen. Einen Konzernbetriebsrat gibt es, eine Konzern SBV bisher noch nicht. In zwei der fünf Töchter gibt es ebenfalls eine örtliche SBV, mit mir also insgesamt drei SBV im Konzern. Wie können wir nun eine Konzern SBV wählen, ohne eine Gesamt SBV zu haben? Können die drei örtlichen Vertreter die Konzern SBV unter sich wählen, oder muss ein komplettes förmliches Wahlverfahren mit allen Wahlberechtigten erfolgen?
Soll man das ganze noch anstoßen oder lieber bis 2014 zum regulären Wahltermin warten?
Danke.
Erstmalige Wahl einer Konzern-SBV
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Erstmalige Wahl einer Konzern-SBV
Hallo Herr Dittmann,roland.dittmann hat geschrieben: Können wir eine Konzern-SBV wählen, ohne eine Gesamt-SBV zu haben?
davon ausgehend, dass im Konzern drei örtliche Schwerbehindertenvertretungen in drei unterschiedlichen Gesellschaften bestehen und konzernweit kein Gesamt-Betriebsrat existiert, haben diese drei örtlichen Schwerbehindertenvertretungen das Recht und die Pflicht, eine Konzern-SBV zu wählen und zwar im förmlichen Wahlverfahren. Diese drei örtlichen Schwerbehindertenvertretungen haben jeweils das Wahlrecht wie eine Gesamt-Schwerbehindertenvertretung (§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigte im Konzern, die die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen entsprechend § 94 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 97 Abs. 7 SGB IX, also auch Nichtbehinderte (Wahlbroschüre, Seite 61).roland.dittmann hat geschrieben: Können die drei örtlichen Vertreter die Konzern-SBV unter sich wählen...?
Wahlberechtigt für die Konzern-SBV sind nur die drei örtlichen Vertrauenspersonen. Diese können sich auf geeignete Weise über die Bestellung eines Wahlvorstands einigen. Einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstands bedarf es also nicht (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO). Da es hier weniger als fünf Wahlberechtigte konzernweit gibt, ist es ausreichend, wenn ein Wahlvorschlag "durch einen Wahlberechtigten" unterzeichnet wird (§ 22 Abs. 1 Satz 4 SchwbVWO). Dies bedeutet, dass jeder der drei wahlberechtigten örtlichen Vertrauenspersonen Wahlvorschläge einreichen kann für die Konzern-SBV und für deren Stellvertretung.roland.dittmann hat geschrieben: ...oder förmliches Wahlverfahren mit allen Wahlberechtigten erfolgen?
Die Regelwahlen für die Konzern-SBV finden nicht im Jahr 2014 statt, sondern erst 2015 und zwar in der Zeit vom 01. Februar bis 31. März 2015 statt.roland.dittmann hat geschrieben: Soll man das anstoßen oder bis 2014 zum regulären Wahltermin warten?
Viele Grüße
Albin Göbel