Einmal im JAhr wird die Liste der Schwerbehinderten und Gleichgestellten vom Personalamt erstellt.
Diese Liste wird der Schwerbehindertenvertretung ausgehändigt.
Meine Frage:
Bekommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement diese Liste auch?
und welchem Grund sollte es haben?
Für die Antworten danke ich
Silvia Beyer
Wer bekommt die Schwerbehindertenliste?
-
- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Wer bekommt die Schwerbehindertenliste?
Hallo,
hierfür gibt es im SGB IX keine Rechtsgrundlage. § 80 Abs. 2 SGB IX ist für das BEM nicht anwendbar. Für das BEM muss der AG vielmehr die betroffenen Beschäftigten gesondert benennen. Der AG ist gem. § 80 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat darüber zu unterrichten, welche Beschäftigten für die Durchführung eines BEM in Frage kommen. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte hat analog die Schwerbehindertenvertretung Anspruch, dass der AG ihr die in Frage kommenden Personen mitteilt.
Dieser Personenkreis unterscheidet sich von der Gesamtliste des § 80 Abs. 1, 2 SGB IX. Diese wäre bezüglich des BEM auch gar nicht anwendbar, da aus keine Fehltage ersichtlich sind.
hierfür gibt es im SGB IX keine Rechtsgrundlage. § 80 Abs. 2 SGB IX ist für das BEM nicht anwendbar. Für das BEM muss der AG vielmehr die betroffenen Beschäftigten gesondert benennen. Der AG ist gem. § 80 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat darüber zu unterrichten, welche Beschäftigten für die Durchführung eines BEM in Frage kommen. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte hat analog die Schwerbehindertenvertretung Anspruch, dass der AG ihr die in Frage kommenden Personen mitteilt.
Dieser Personenkreis unterscheidet sich von der Gesamtliste des § 80 Abs. 1, 2 SGB IX. Diese wäre bezüglich des BEM auch gar nicht anwendbar, da aus keine Fehltage ersichtlich sind.
AW: Wer bekommt die Schwerbehindertenliste?
Hallo Silvia Beyer,
klar NEIN sie bekommt diese Liste nicht!
Eine solche Liste gem. § 80 Abs. 2 SGB IX als BEM Team zu fordern würde den Sachverhalt der Diskriminierung ggf sogar darstellen. Denn nur weil ein AN schwerbehindert oder gleichgestellt ist, sind sie ja keine Fälle für ein BEM! Auch weil schwerbehindert/ gleichgestellt ja nicht bedeutet das diese Personen krank sind. Auch haben nicht alle schwerbehinderten/ gleichgestellte grundsätzlich mehr Krankenfehltage.
Das BEM dient ja zu Eingliederung nach langen Krankenfehltagen.
klar NEIN sie bekommt diese Liste nicht!
Eine solche Liste gem. § 80 Abs. 2 SGB IX als BEM Team zu fordern würde den Sachverhalt der Diskriminierung ggf sogar darstellen. Denn nur weil ein AN schwerbehindert oder gleichgestellt ist, sind sie ja keine Fälle für ein BEM! Auch weil schwerbehindert/ gleichgestellt ja nicht bedeutet das diese Personen krank sind. Auch haben nicht alle schwerbehinderten/ gleichgestellte grundsätzlich mehr Krankenfehltage.
Das BEM dient ja zu Eingliederung nach langen Krankenfehltagen.
AW: Wer bekommt die Schwerbehindertenliste?
Hallo Zusammen
und ein herzliches Danke für die Unterstützung, es war ein Erfolg.
Silvia
und ein herzliches Danke für die Unterstützung, es war ein Erfolg.
Silvia